Fraktion  in
der Stadtverordnetenversammlung Cottbus

AKTUELLES


Allen Freunden, Bekannten, Mitstreitern und Cottbuser Bürgern einen guten Rutsch ins neue Jahr und beste Gesundheit wünscht die Fraktion GEMEINSAM für COTTBUS! Zusammen werden wir im neuen Jahr unsere schöne Stadt Cottbus weiter voran bringen. Dazu wünschen wir Mut, Engagement und Durchhaltevermögen. Besonderer Dank gilt allen ehrenamtlich Tätigen in dieser Stadt! DANKE!



Hier eine Information der Stadt Cottbus für Garagenbesitzer, Garagennutzer.  Hintergrund ist das Auslaufen der Kündigungsschutzfrist zum 03.10.2022 im Rahmen des Schuldrechtsanpassungsgesetz.


Seit Oktober 2022 wurden von Seiten der Pächter 350 Verträge in Cottbus/Chóśebuz gekündigt, oder diese Verträge endeten nach dem Tod des Pächters. Ein Rückbau von einzelnen Garagen ist derzeit angesichts des anhaltenden Bedarfs nicht vorgesehen. Darüber hatte die Stadtverwaltung bereits im Januar informiert.
Im Interesse der Stadt Cottbus/Chóśebuz liegt in erster Linie die Neuvermietung der Garagen. Sofern der bauliche Zustand der Garage dies zulässt, wird diese sofort neu vermietet. Die Nachfrage ist groß, und die Bedarfe an Garagen werden nach städtischer Prognose in den nächsten Jahren stabil bleiben.
In vielen Fällen werden der Stadt von den kündigenden Pächtern bereits Nachmieter vorgeschlagen. Diese werden bei der Neuvermietung berücksichtigt. Die Instandhaltung erfolgt im Rahmen der finanziellen und fachlichen Möglichkeiten.
Zum Stand 01.01.2023 befanden sich 57 Garagenkomplexe und 11 Einzelstandorte mit insgesamt 5.374 Garagen im Eigentum der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Dabei handelt es sich um 4.168 Pachtgaragen, 507 Mietgaragen und 698 leerstehende Garagen.
Zum rechtlichen Hintergrund: Das Schuldrechtsanpassungsgesetz ist ein Bundesgesetz und regelt Rechtsverhältnisse an Grundstücken in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet), die aufgrund der Errichtung von Garagen oder anderen persönlichen, jedoch nicht Wohnzwecken dienenden Bauwerken bebaut worden sind.
Das Auslaufen der Kündigungsschutzfrist ist eine gesetzliche Regelung, die auf Bundesebene getroffen wurde. Die geltenden gesetzlichen Regelungen sind verbindliche Vorgabe- und Handlungsgrundlage für die Stadt Cottbus/Chóśebuz wie auch alle anderen Kommunen.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz regelt in § 12 Abs. 2: Sofern ein Pachtverhältnis für eine Eigentumsgarage nach dem 03.10.2022 endet, hat der Pächter keinen Anspruch auf Entschädigung für den Verlust des Bauwerks. Das Objekt Garage verschmilzt mit dem Grundstück (§ 94 BGB). Insofern fällt das Eigentum an der Garage dem Grundstückseigentümer Stadt unentgeltlich zu.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es zu keiner Veränderung der Eigentumsverhältnisse kommt, solange das Pachtverhältnis weiter besteht.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz sah im § 15 bis zum 31.12.2022 eine hälftige Beteilung der Nutzer an den Abbruchkosten des Bauwerks vor, wenn
1. das Vertragsverhältnis von ihm oder nach Ablauf der in § 12 Abs. 2 bestimmten Frist vom Grundstückseigentümer gekündigt wird oder er durch sein Verhalten Anlass zu einer Kündigung aus wichtigem Grund gegeben hat und
2. der Abbruch innerhalb eines Jahres nach Besitzübergang vorgenommen wird.
Mit Ablauf des 31.12.2022 ist diese Regelung nicht mehr anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt spielt es keine Rolle mehr, ob der Nutzer oder der Grundstückseigentümer das Vertragsverhältnis kündigt. Der Nutzer wäre in jedem Fall für die vollständigen Abrisskosten verantwortlich und müsste den Abriss auch selbst in die Wege leiten. Die damit verbundenen baulichen und finanziellen Auswirkungen werden derzeit geprüft.
Derzeit sind keine baulichen Vorhaben der Stadt Cottbus/Chóśebuz in Vorbereitung, die einen Garagagenkomplex im kommunalen Eigentum in Anspruch nehmen würden. In der Stadt Cottbus/Chóśebuz sind jedoch Planverfahren in Bearbeitung, die Garagenstandorte bzw. -komplexe überplanen werden und damit die bauplanungsrechtliche Grundlage für diverse Nutzungen schaffen. In einer gemeinsamen Garagenstrategie wurden Standorte unterteilt nach kurz-, mittel- und langfristiger Inanspruchnahme.



Der erste Schritt einer wohl fünf Jahre dauernden Übergangslösung ist getan: Eine temporäre Begrünung soll bis zur endgültigen Nutzungsbestimmung der innerstädtischen Fläche hergestellt werden. Danach soll eine Findungskommission unter Einbindung aller Bürger dieser Stadt im Jahr 2024 Vorschläge zur weiteren Nutzung und Gestaltung unterbreiten. Der Ruf gilt: Bürger beteiligt euch weiter!




Die Richtung stimmt, auch wenn es zeitliche Verschiebungen zu den Ankündigungen geben wird!




Der Sommer naht und nichts ist passiert an, auf oder unter der Brache im Cottbuser Zentrum! Zumindest gibt es keine Informationen. Den Aussagen der GWC folgten keine Aktivitäten der GWC zur Begrünung der Freiflächen und der Umhausung mit Bildwänden der unterkellerten Flächen mitten im Stadtzentrum.


Bis zum Sommer soll die Brache begrünt sein und das Abrissareal blickdicht mit einem Bilderzaun umhaust sein. Wir sind gespannt! 


DIE GWC übernimmt das Heft des HANDELNS!



                                         


Die Bürgerinitiative zur Bekämpfung des Zustandes der Innenstadtbrache wird nicht locker lassen! Die Stadtverordneten der Fraktion GEMEINSAM für COTTBUS werden weiterhin fordernd und begleitend bei den nötigen Veränderungen mitwirken! VERSPROCHEN!




GEMEINSAM für COTTBUS

stimmt für Erwerb EKZ GmbH und damit für den Erwerb des Grundstücks Stadtpromenade!


Am 8. Februar fand die Abstimmung der Stadtverordneten der Stadt Cottbus zur Zukunft der Brache, auch Schandfleck genannt, statt. Im Vorfeld des Beschlusses hatte sich die Fraktion Gemeinsam für Cottbus dafür eingesetzt, dass der GWC und damit den Mietern der Gebäudewirtschaft Cottbus nicht die volle Last der Erwerbskosten des Grundstückes bzw der Gesellschaft EKZ GmbH übertragen wird. Unsere Forderung war, dass die Stadt eine Erstattung von 8,6 Millionen für die erfolgte Zwangsentnahme einer Gewinnausschüttung im Jahr 2014 bei der GWC, für die erworbenen städtischen Beteiligungen an den Stadtwerken, durchführt. Dies sollte nach der Entlassung aus der Haushaltskonsolidierungspflicht geschehen. Von allen angesprochenen Fraktionen informierten sich jedoch nur drei Fraktionen über den Inhalt unseres Vorschlages, eine weitere Reaktion erfolgte von keiner Fraktion des Stadtparlaments. Dagegen wirkten die Gespräche unserer Fraktion mit der Geschäftsführung der GWC, dem Stadtverordnetenvorsteher und gleichzeitigem Aufsichtsratsvorsitzenden der GWC und dem Kämmerer der Stadt positiver.  Zwar konnte nicht die gewünschte Unterstützungssumme von  8,6 Millionen als optionale Erstattung der Stadt an die GWC durchgesetzt werden, jedoch gab es einen Kompromiss. Nunmehr wird durch die Stadt geprüft, ob nach einer  Haltefrist von fünf Jahren der Erwerb des Grundstückes durch die Stadt von der GWC erfolgen soll. Der Betrag soll dann die jetzigen Erwerbskosten von 5,1 Millionen und alle Folge- und Nebenkosten enthalten.
Das Abstimmungsergebnis: 29 JA-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist die Stadt Cottbus über ihre Tochtergesellschaft GWC erstmals in der Lage, selbst über die weitere Nutzung  der Brache, des Schandflecks in der Innenstadt zu entscheiden. Wir hoffen, dass wir mit unserem gemeinsamen Wirken auch mit der Bürgerinitiative und der City Allianz um die Beseitigung dieser Situation dem Bürgerwillen Rechnung getragen haben. Die weitere Gestaltung der Fläche kann nunmehr durch das Stadtparlament entschieden werden. Die Fraktion Gemeinsam für Cottbus bleibt dabei weiter AKTIV!



GEMEINSAM für COTTBUS im Heizkraftwerk!
Vertreter der Fraktion, Sachkundige Einwohner und Bürger der Stadt Cottbus besuchten am 16. Januar das Heizkraftwerk. Gemeinsam mit dem HKW-Chef Rene Schreiber wurde über den derzeitigen Stand der Entwicklung, die Versorgungssicherheit und zukünftige Investitionen informiert und diskutiert.



Trotz erneuter Millionenförderung zur Städtebauförderung durch Bund und Land (FOTO: Bundesministerin Klara Geywitz und Landesinfrastrukturminister Guido Beermann, die heute an die Stadt Cottbus mehr als sechs Millionen Euro Fördermittel für diverse Projekte überbrachten) geht es bei dem Verkauf der Firma EKZ GmbH und damit beim Verkauf des Grundstückes im Herzen der Stadt Cottbus nicht voran! Auch im neuen Jahr heißt es also weiter: LEIDER!


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Leider auch nichts Neues zum Jahresende! Der Schandfleck ist teilweise mit Buden und Bauzäunen für gewerbliche Zwecke besetzt und abgegrenzt. "Tolles Flair" in der City von Cottbus!



Der SCHANDFLECK in der Innenstadt bleibt weiter bestehen, denn noch immer hat die EKZ GmbH ihr für Juni 2022 gegebenes Verkaufsgebahren nicht abgeschlossen!!! Für 6,1 Mio DM sollte Grundstück und Firma verkauft werden. Nichts ist passiert. Gerüchte kursieren, dass die GWC, ein städtisches Unternehmen, ohne Information oder Legitimation der Stadtverordnetenversammlung ein nah an diesem Erwartungsbetrag liegendes Angebot abgegeben haben soll. Wer weiß mehr????



26.Oktober 2022

Der Oberbürgermeister Holger Kelch war heute letztmalig in der Stadtverordnetenversammlung. Die Amtsübergabe an Tobias Schick erfolgt am 30. November um 14 Uhr im Stadthaus. Im Namen der Stadtverordneten dankte der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Reinhardt Drogla dem scheidenden OB. Er umriss nochmals wichtige Stationen der 20-jährigen Tätigkeit von Holger Kelch in und für die Stadt Cottbus. 



Der Wechsel im Oberbürgermeisteramt steht bevor. Ein Fortschritt bei der Beseitigung des innerstädtischen Schandflecks ist leider nicht zu erkennen....

 




Eigentlich heißt es : "Still ruht der See...!" und der Spruch beschreibt einen romantischen Anblick.....
Beim Schandfleck kann man nicht davon ausgehen, dass er gut aussieht, aber Ruhe herrscht hier anscheinend auch. Alle Bekenntnisse des Verkäufers, bis Ende Juli zu veräußern, sind wohl wieder mal falsch!





Ein alter OST-HIT  "Zeit, die nie vergeht...! erlangt in Cottbus leider seine reale Verwirklichung. Der innerstädtische Schandfleck wird uns noch einige Zeit beschäftigen!





Nicht viel Neues Im Zentrum von Cottbus!



Ob es einen Kompromiss zwischen den Kaufpreiserwartungen der Besitzer der EKZ GmbH und einem städtischen Angebot gibt, steht in den Sternen. Jetzt soll die Firma mit Grundstück meistbietend verkauft werden....
Das Verfahren ist Anfang Mai eröffnet worden!




IN COTTBUS KOMMT BEWEGUNG BEI AKTIVITÄTEN UM DEN SCHANDFLECK STADTPROMENADE!


In einer außerordentlichen Stadtverordnetenversammlung wurde mehrheitlich beschlossen, dass die städtische Gesellschaft GWC prüfen soll, ob sie das Areal vom Eigentümer erwerben kann. Wissen muss man dabei, dass immer die GWC ins Spiel gebracht wird, wenn es finanziell heikel für die Stadt wird. Das war so nach der Pleite der Stadtwerke und dem folgenden Rückkauf, ist bei der Unterhaltung der Schwimmhalle Lagune und der Errichtung des Gebäudes für die Entwicklingsgesellschaft der Stadt so...

Kann man nur hoffen, dass das Vermögen der Gesellschaft GWC für die Kreditierung von Erwerb und möglichem folgenden Bau ausreichend ist und die Modernisierungsmaßnahmen und andere Bauprojekte der GWC nicht gefährdet werden.


IN COTTBUS NICHTS NEUES


Im Vorfeld der Stadtverordnetensitzung waren sich viele Fraktionen einig, dass das Verfahren des Baugebotes ein laufendes Verfahren der Verwaltung sein könnte und man parallel dazu Gespräche führen könnte zu neuen Vorhaben. Der Oberbürgermeister entschied sich aber nur, seine Vorlage so zu wandeln, dass die Stadtverordneten das Verfahren empfehlen und zog das Verbot weiterer Gespräche mit dem Grundstückseigentümer (Punkt zwei seiner Vorlage) nicht zurück. Daraufhin stimmten die Abgeordneten, dass diese Form der Vorlage nun gar nicht auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung kommen soll.



Die Fronten an der Brache in der Innenstadt sind verhärtet!

Wenn man zurück schaut auf das bisherige Geschehen zur innerstädtischen Bebauung, dann muss man leider feststellen, dass die Stadtverwaltung nicht immer ein glückliches Händchen hat. Neben den Verunsicherungen und Halbwahrheiten, die der Eigentümer des EKZ-Geländes streut, geht auch die Verwaltung nicht offen mit neuen Informationen, selbst auf Nachfrage, um! Das Schandfleckprotokoll Februar beschreibt es. Warum auch der Oberbürgermeister auf der Durchsetzung des Baugebotes beharrt und dabei weitere Gespräche mit der EKZ GmbH verbieten will, erschließt sich Mitgliedern des Hauptausschusses nicht. Deshalb wurde sein Antrag dort abgewiesen. Das Bauvorhaben mit der gültigen Baugenehmigung ist wohl wirtschaftlich schon nicht hinreichend untersetzt und ein Baugebot deshalb auch nicht erfolgreich. Dies würde aber im Zuge des Jahre dauernden Rechtstreites entschieden oder im Wege eines Vergleiches dann verhandelt. Warum man sich aber weiteren Gesprächen mit dem Punkt Zwei des OB-Antrages strikt verschließen will, erschließt sich wohl nicht. Informationsrunden außerhalb der Ausschusssitzungen des Stadtparlaments bringen zur Zeit wichtigere Argumente und Diskussionen hervor, um doch noch einen Weg nach Baugesetzbuch oder mit nicht klageträchtigem städtebaulichem Vertrag zu finden. Zu wünschen wäre dies dringend im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger!



Wird man als Stadtverordneter noch ernst genommen?

Lange angekündigt wurde von der Stadtverwaltung, dass der Oberbürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung Dezember zum Sachstand Schandfleck-Innenstadt neueste Informationen übermittelt. So wurden Nachfragen in den Ausschüssen immer wieder mit diesem Hinweis abgeblockt. Der Auskunft gebende Oberbürgermeister war jedoch erkrankt. In dem dann vorgetragenen Statement wurde das selbst von der Stadt betriebene Verwaltungsverfahren zum Baugebot zur ausgereichten Baugenehmigung nicht mal erwähnt, geschweige denn von einem neuen Gesamtsachstand berichtet. Nun schreibt sicher ein Oberbürgermeister seine Reden nicht selbst. Dass jedoch Informationsdefizite innerhalb der Verwaltung vorliegen, offenbarte die Anfrage/Nachfrage der Fraktion GEMEINSAM für COTTBUS. Keiner der anwesenden Verwaltungsmitarbeiter konnte oder wollte detailliert Auskunft geben oder gibt es in der Verwaltung eine Maulkorbanweisung? Weder zum Baugebot noch zum möglichen Rückzug der Ten Brinke Gruppe noch zum überarbeiteten Entwurf der Gruppe von Prof. Sommer gab es eine weitreichende Auskunft...

Wenn sich Stadtverordnete mühen, den Konflikt zwischen Grundstückseigentümer und Verwaltung zu entwirren, sich mühen einen Moderator/Mediator zu finden, den gefundenen Mediator bei der Stadt benennen und nichts passiert, dann fragt man sich wirklich nach dem Interesse der Stadt um die Konfliktbewältigung.

Nun hat die City-Allianz, deren Mitglied die Fraktion GEMEINSAM für COTTBUS ist, Informationen zum Sachstand veröffentlicht, die im unten stehenden Drama Januar nachzulesen sind. Es ist sehr bedauerlich, dass die Stadtverordneten in ihrem höchsten Arbeitsgremium, der Stadtverordnetenversammlung, durch die Verwaltung nicht informiert werden. Ob hier der Begriff bedauerlich noch ausreichend ist, sollte dem Urteil des Lesers überlassen werden!

 



BUGA 2033 in Cottbus: Die Diskussion ist eröffnet!

1. Was wollen wir?

2. Was kostet welche Variante?

3. Müssen wir im Investitionsbereich der Stadt jetzt IMMER sparen?


 


Fraktion Gemeinsam für Cottbus und City-Allianz informieren über neueste Entwicklungen!



Informationen aus der Stadtverordnetenversammlung November

In der Stadtverordnetenversammlung November zeichneten der Oberbürgermeister und der Stadtverordnetenvorsteher im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ die drei Gewinner der Hauptpreise mit insgesamt 18.000 € aus. Der Sieger des Wettbewerbes, der Ortsteil Wilmersdorf erhielt 10.000 € zur weiteren Verbesserung der dörflichen Strukturen.  

Informiert wurde, dass zur weiteren Verbesserung der Impfkapazitäten zwei mobile Impfzentren in der Schopenhauerstraße durch die Johanniter und in der Stadthalle Cottbus durch das DRK wirken sollen. Hauptimpfstoff soll dort Moderna sein. Ab dem 7. Dezember sollen in der Messe Cottbus vier Impfstraßen wirksam werden. Wie die Terminvergabe erfolgt, soll kurzfristig öffentlich bekannt gemacht werden.

Weiterhin wurde in der Stadtverordnetenversammlung darüber informiert, dass in den Auseinandersetzungen mit der Branitz Garden GmbH nicht nur öffentlich-rechtliche Sicherungsmaßnahmen erreicht werden sollen, sondern dass die Stiftung Schloss Branitz jetzt selbst im anstehenden Verfahren einen Kaufantrag stellen soll. Dies kann zur Folge haben, dass auch die Stadt auf Forderungen aus dem Versteigerungsverfahren verzichten muss.

Im Bereich der Innenstadtbrache ist ein Erlass der Stadt zum Baugebot zu erwarten. Angekündigt wurde der Wortlaut zum Januar 2022. Die Gespräche mit dem möglichen Käufer des Grundstückes werden fortgeführt. Derzeitig sind noch Nachfragen zu rechtlichen und baulichen Kennziffern offen. Die Stadt wird in dem Verfahren auf die weitere städtebauliche Versorgung, die im Untergeschoss des Grundstückes noch vorhanden ist, achten. Eine Lagerung von Recyclingmaterial sei nur akzeptabel, wenn zeitgleich mit dem Abriss eine Neubebauung einhergeht bzw. in Aussicht steht.


 


Leichte Verbesserungen am Innenstadtschandfleck durch Aufräumarbeiten! OB Holger Kelch kündigt in der Stadtverordnetensitzung den Termin einer Anhörung zum Baugebot der EKZ GmbH als Besitzer der Fläche am 11.November 2021 an.



Gründerzentrum Startblock B2 am 15.Oktober 2021 eröffnet.

Am Standort der alten Schwimmhalle im Bildungszentrum wurde am Freitag in der Nähe des BTU-Campus das hochmoderne Werkstatt-, Labor- und Bürogebäude an die GWC als Eigentümer übergeben. Die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Cottbus (EGC) als Betreiber ist nun in der Lage, Gründungswilligen bei ihrem Weg in die Selbständigkeit umfassend zur Seite zu stehen...


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Die Vorbereitungen zur Erneuerung der Thiemstraße haben im Oktober in einem ersten Workshop begonnen. 

Vertreter aller Fraktionen, Institutionen und Bürger waren in das Stadtmuseum geladen. Weitere Untersuchungen, Zählungen und Gutachten folgen.

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Die City-Allianz zur Beseitigung des Innenstadtschandflecks hat am 3. Oktober einen temporären Infopunkt in der Stadt eingerichtet.

Michael Steinberg hat die Fraktion GEMEINSAM für Cottbus vertreten. Weitere Aktionen folgen im November und Dezember. Das Centermanagement des Blechen-Einkaufszentrums will prüfen, ob trotz voller Auslastung der Flächen noch ein Platz für einen permanenten Infopunkt zu finden ist.

Weiterer Druck ist notwendig, da sich am Schandfleck immer noch nichts tut. Der OB hatte am 29. September in seinem Tätigkeitsbericht in der Stadtverordnetenversammlung gesagt: "Darüber hinaus hat Herr Becker von seiten der EKZ angeboten, in den nächsten Tagen den optischen Eindruck des Baugrundstückes wesentlich zu verbessern. Die notwendigen Abstimmungen hierfür erfolgen derzeit." Eine eigenartige Wortwahl. Herr Becker hat angeboten...Der OB hätte sagen müssen, Herr Becker wird verpflichtet...

Was versteht die EKZ unter: ...in den nächsten Tagen"? Drei Wochen sind fast vergangen und die "notwendigen Abstimmungen" laufen offenbar immer noch, falls sie überhaupt schon begonnen haben!

 



15.Oktober 2021

Baubeginn für Informationspavillon "Wandel Werk Zukunft" der Deutschen Bahn am Hauptbahnhof.

Im neuen Werk sollen ab 2024 ICE´s gewartet werden. Hier wird das Projekt vorgestellt.


Nachtrag 30.September 2021

Antwort des Oberbürgermeisters Holger Kelch zur Sicherung der Berufsschullehrerausbildung an der BTU Cottbus/Senftenberg auf eine Anfrage von GEMEINSAM für Cottbus:




16. Oktober 2021

Anfrage der Fraktion Gemeinsam für Cottbus zur Stadtverordnetenversammlung am 29.September 2021 zum Thema Erziehung, Heimpflege und Eingliederung von Kindern und Jugendlichen wegen massiv gestiegener Kosten von 7 auf 28 Mio Euro innerhalb weniger Jahre.

Laut Mitteilung des statistischen Bundesamtes wurden 2020 acht Prozent weniger Kinder und Jugendliche durch die deutschen Jugendämter zu deren Schutz in Obhut genommen. Der Finanzbedarf für Hilfen zur Erziehung, Heimpflege und Eingliederung steigt jedoch in Cottbus Jahr für Jahr um Millionen-Beträge, wodurch der städtische Haushalt stark belastet wird. Im Herbst 2020 wurde angekündigt, dass zur Gegensteuerung mit Hilfe eines externen Beratungsunternehmens die Entwicklungen in Cottbus untersucht werden sollen. Insbesondere sollten die Hilfsangebote umfassend evaluiert und die internen Prozesse und Organisation optimiert werden. Zudem sollte geprüft werden, welche Best Practice Beispiele (Hilfen, Strukturen etc.) anderer Jugendämter gegebenenfalls auf Cottbus übertragbar sind.

1. Wie ist der Stand dieses Projekts? Zu welchen Ergebnissen kam das Gutachten?

2. Welche Maßnahmen wurden bisher eingeleitet und welche Effekte werden erwartet?

3. Wie ist die Entwicklung der Anzahl der betreuten Kinder/Jugendlichen und jungen Erwachsenen seit 2016 im Verhältnis zu Personalbestand, Personalkosten und Gesamtaufwendungen?

ANTWORT:

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. „Wie ist der Stand dieses Projekts? Zu welchen Ergebnissen kam das Gutachten?“

Das Projekt wird verwirklicht mit der Start gGmbH unter der Leitung von Herrn Hans Leitner. Die Start gGmbH hat eine umfangreiche Expertise in der Beratung und Begleitung der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) der Jugendämter und trägt in Brandenburg die Verantwortung für die Fachstelle Kinderschutz. Mit Herrn Leitner wurde im September 2020 der Beratungsprozess initiiert. Dabei wurde die Aufgabenstellungen für den externen Beratungsprozess entwickelt und in einem Zeitplan gefasst. Dieser ist Grundlage für eine entsprechende Qualifizierungsvereinbarung mit dem Titel „Qualifizierung der Hilfeplanung und Kinderschutzarbeit im ASD des Jugendamtes Cottbus/Chóśebuz“. Im Rahmen der ersten Arbeitsphase wurden alle internen Verfahren und Dokumente des ASD gelistet und in ihrer Verbindlichkeit bewertet. Gleichermaßen werden die Verfahren und Sachverhalte in ihrer Wechselwirkung zu anderen Beteiligten und auf Vollständigkeit geprüft und bewertet. Kriterien der Bewertung sind u. a. Rechtskonformität, Rechts- bzw. Aufgaben- oder Auftragsbezug, Kosten-Nutzen-Orientierung, Anreizorientierung für Trägerinnovationen, Familienfreundlichkeit, Partizipationsorientiertheit, Präventionsorientiertheit, Überprüfbarkeit sowie Evaluation und Fortschreibung. Die Bewertung soll im September/ Oktober 2021 abgeschlossen und mit klaren Absprachen zu notwendigem Veränderungspotentialen auf Leitungsebene thematisiert werden. Im nächsten Arbeitsschritt soll im November/ Dezember 2021 ein Workshop mit den Mitarbeitenden des ASD stattfinden, um diese in die Thematik einzubinden und weitere Veränderungspotentiale zu aktivieren.

2. „Welche Maßnahmen wurden bisher eingeleitet und welche Effekte werden erwartet?“

Im Servicebereich Soziale Dienste des Jugendamtes sind zahlreiche Maßnahmen zur Fallsteuerung installiert. Jegliche Anträge von Familien auf Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfe werden im Rahmen einer Fallkonferenz unter Beteiligung mehrerer Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, der wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Teamleitungen entschieden. Eine Vorarbeit zur Anamnese, Zuständigkeit und finanzieller Auswirkungen einer Hilfe ist Voraussetzung. Hilfezeiträume werden bei einer Bewilligung zeitlich befristet und durch eine Hilfeplanung in der Regel im Rhythmus von 6 Monaten überprüft und gesteuert. Hilfeinstallationen bei Kinderschutzfällen sind zusätzlich durch die Kinderschutzkoordinatorin zu überprüfen. Eine automatische Verlängerung von Hilfen ohne Fallberatung oder Gegenprüfung durch weitere Fachkräfte ist ausgeschlossen. Bei Anträgen auf Eingliederungshilfe erfolgt im Vorfeld einer Hilfeinstallation eine intensive Prüfung auf Teilhabebeeinträchtigungen. Hier erfolgen Hospitationen im institutionellen Raum Schule und engmaschige Anamneseerhebungen bei den Bezugspersonen und dem betroffenen jungen Menschen. Ziel all dieser Maßnahmen ist eine angemessene Bewertung der Hilfebedarfe und eine Feststellung zur Geeignetheit von Hilfen. Zuallererst sollen Familien in der Stadt Cottbus/Chóśebuz in eine Selbstwirksamkeit zurückgeführt werden, damit Eltern die Verantwortung für die Erziehung und Förderung ihrer Kinder wieder selbst übernehmen können. Um die vollumfängliche Erfassung und Bewertung der Hilfen zu garantieren, erfolgt über das Jugendamtscontrolling eine Erfassung der Hilfen in ihrer Gesamtheit. Eine monatliche Analyse und Bewertung von Entwicklungen erfolgt zwischen dem Controlling und den Teamleitungen. Hier können Hilfen bei Bedarf umgesteuert werden bzw. kann auf Entwicklungen in der Stadt reagiert werden. Die Daten und Erkenntnisse aus dem Controlling werden regelmäßig auf Amtsleiterebene in die AG Entgelte übermittelt. Gemeinsam mit den Haushalts- und Finanzdaten und der Gegenüberstellung von Entgeltentwicklungen in den einzelnen Hilfen (ambulant, teilstationär, stationär) dienen sie der Analyse zur Kostenentwicklung. Im Spagat zwischen dem individuellen Rechtsanspruch von Familien auf Hilfe, der Bewertung ihrer Bedarfe, der Entwicklung von entsprechenden Angeboten und der Kostenentwicklung von Hilfen werden immer wieder Sparmaßnahmen diskutiert und in ihrer Realisierung analysiert. Unabhängig von dem externen Beratungsprozess durch die Start gGmbH nimmt der ASD des Jugendamtes Cottbus/Chóśebuz zusätzlich seit Juni 2021 am KGSt-Vergleichsring Jugendhilfe teil. Die KGSt begleitet seit 1997 bereits Vergleichsringe im Bereich Jugendhilfe. Aktuell bestehen 4 Vergleichsringe zum Thema Hilfen zur Erziehung, an denen 35 Städte sowie 8 Kreise teilnehmen. Ein Vergleichsring setzt sich aus einer deutschlandweiten Gruppe von mindestens sieben Kommunen zusammen und analysiert Leistungen aus einem konkreten Leistungsbereich (hier die Leistungen im ASD). Auf der Basis von Kennzahlen werden die Leistungen verglichen und so ein interkommunaler Erfahrungsaustausch gewährleistet. Ziel ist es u.a.

- eine objektive Einschätzung eigener Stärken und Schwächen treffen zu können

- erfolgreiche Instrumente, Methoden und Prozesse zu identifizieren

- eine Steigerung der Leistungsfähigkeit zu erreichen und

- eine Unterstützung des Berichtswesens und Controllings zu erhalten.

Der Schwerpunkt der Betrachtungen ist die Steuerung der Leistung der Hilfen zur Erziehung und Hilfen nach § 35 a des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die erhobenen Daten beziehen sich auf die Jahre 2020 und 2021. Entsprechend der Zeitplanung ist Ende 2022 ein Abschlussbericht des KGSt-Vergleichsrings zu erwarten.

3. „Wie ist die Entwicklung der Anzahl der betreuten Kinder/Jugendlichen und jungen Erwachsenen seit 2016 im Verhältnis zu Personalbestand, Personalkosten und Gesamtaufwendungen?“

Der Personalbestand für alle Bereiche im Jugendamt Cottbus/Chóśebuz, die Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen installieren (Allgemeiner Sozialdienst, das Team der Eingliederungshilfe, das Team Migration und das Team der Adoptions- und Pflegekinderhilfe) inkl. entsprechender Leitungs- und Verwaltungsanteile ist von 26,25 VZE (ca. 1,5 Mio. Euro Personalkosten) im Jahr 2016 auf 38,8 VZE (ca. 2,6 Mio. Euro Personalkosten) im Jahr 2021 gestiegen. Im gleichen Zeitraum stieg auch die Anzahl von zu betreuenden Hilfefällen von ca. 1.200 im Jahr 2016 auf ca. 1.400 im Jahr 2020. Während die Anzahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen, der Hilfen zur Erziehung und die Hilfen der Eingliederungshilfe unverändert steigen, reduzierten sich die Hilfen im Bereich Migration und die Hilfen im Rahmen der Vollzeitpflege. Es kann noch keine Einschätzung getroffen werden, wie sich die Corona Pandemie auf die Hilfefallentwicklungen auswirken wird. Im Rahmen der Kindeswohlgefährdungsmeldungen ist ein Anstieg zu vermerken. Insgesamt sind die zu erbringenden Kosten und Aufwendungen für die kostenwirksamen Hilfefälle von ca. 18,6 Mio. Euro im Jahr 2016 auf ca. 28,5 Mio. Euro im Jahr 2020 angestiegen. Die Kostensteigerungen sind vor allem auf den Anstieg der Fallzahlen, der Personalkosten (v. a. Tarifsteigerungen) sowie Neuverhandlungen, bspw. bei Entgelten und Vorgaben in der Qualitätsentwicklung in den jeweiligen individuellen und teilstationäre und stationären Hilfen (bspw. Verwaltungsvorschriften des zuständigen Ministeriums bezogen auf Mindestpersonal, Fachkräftegebot, Raumgrößen und weitere Faktoren) zurückzuführen. Eine Fallreduzierung führte in der Vergangenheit zu keiner Kostenminimierung. In Bezug auf die Komplexität der Fragestellung rege ich an, dass in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im Oktober oder November 2021, in Abstimmung mit Ihnen, der anfragenden Fraktion, umfassend auf diese Problematik und die Zusammenhänge eingegangen werden könnte.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Maren Dieckmann

Dezernentin für Jugend, Kultur und Soziales

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2.Okktober 2021

City-Allianz beschreibt Fahrplan zur Innenstadtbrache!



              

30. September 2021

Urlaubsbedingt diesmal keine Infos und Wertungen zur Stadtverordnetenversammlung Cottbus im September. Hier nur informell der Bericht des Oberbürgermeisters als link:


Bericht des Oberbürgermeisters Holger Kelch vor der 21. Stadtverordnetenversammlung 29.09.2021

https://www.cottbus.de/verwaltung/ob/berichte_ob/2021/bericht_des_oberbuergermeisters_holger_kelch_vor_der_21_stadtverordnetenversammlung_in_der_vii_wahlperiode_am_29_09_2021.html


23. September 2021

 

Berichte aus den Ausschüssen September

Ausschuss für Recht, Ordnung und Petitionen

Bei der Vorlage der Verwaltung zum Lausitzfestival wurde offenkundig, dass bis 2038 jährlich 4 Mio Euro für ländliche Kultur verausgabt werden. Hintergrund ist die Bemühung des sächsischen MP für seinen Wahlkreis/Heimatregion mit Bundes-und Landesmitteln etwas zu tun. Um nun den Beigeschmack der gezielten Bevorzugung einer Region zu zerstreuen, sollen drei weitere Landkreise incl. der Stadt Cottbus eingebunden werden. Die Stadt soll nun mit Görlitz eine GmbH? gründen und das Geld streuen. Weitere Kosten, außer den GmbH-Anteilen und Notarkosten sollen nach derzeitiger Info nicht auf CB zukommen.

In CB sind 25.000 Briefwahlunterlagen abgefordert worden.

Feuerwehr, Katastrophenschutz kümmern sich zur Zeit nur um Interna: Geräte, Fahrzeuge, Sozialräume. Eine Arbeit an einem neuen Signalsystem wurde begonnen, soll Ende des Jahres vorgestellt werden.  

Ausschuss Wirtschaft, Beteiligungen

Einige Ausschussmitglieder besuchten das Regionale Cottbuser Gründerzentrum Cottbus, welches am 15. Oktober als STARTBLOCK B2 eröffnet werden soll. Siehe dazu Bildmaterial.

Die LWG stellte klar, dass ihre Wasserversorgung aus dem Baruther Urstromtal kommt und nicht in Gefahr ist, verockert oder kontaminiert zu sein oder geringer zu werden, droht.

Gesetzlich möglich ist die Entnahme von 39 Mio m³, DDR-Höchsstand waren 19 Mio, technisch förderbar sind zur Zeit 13 Mio und verbraucht wurden im Durchschnitt der letzten 5 Jahre maximal 7 Mio m³ Wasser. Neu arbeitet man an Verbundsystemen mit Burg, Vetschau, Drewitz (Dort sind noch große Gewerbflächen möglich). Man wendet sich der industriellen Verwertung von Klärschlamm zu Gips, Phosphor und anderen Elementen zu, da diese nicht mehr auf Felder ausgebracht werden können. Erweiterung der Berufsausbildung von 80 auf 120 Lehrlinge angedacht, durch Fördermittel für Erweiterungsbau untersetzt.  Neues Projekt aus Bundesarm für neues Zentrum für Abwassertechnologien in der Lausitz im Zeitraum von 10 Jahren mit XX-Millionen ist in Entwicklung. Wasserstoffproduktion aus Faultürmen, Methan, Metallsalzgewinnung angedacht. Für Katastrophenschutz mehrere Wasserwagen und Geräte gefördert bekommen. LWG will Stromselbstversorger werden. Der technische Chef Marten Eger verbreitet Optimismus, der real wird!

Ganz anders die ernüchternden Informationen zu Gewerbeflächen von Stefan Korb, dem neuen Chef des Geschäftsbereiches V in der Stadtverwaltung. Dieser bestätigte,  dass der Wirtschaftsminister Recht hat mit seiner Aussage: Cottbus verfügt nicht über große Gewerbeflächen. Damit widerrief er die Aussagen des OB klar. Nur Splitterflächen und viele Flächen mit großen Verwertungshindernissen stehen bereit. Schlimmste Regel: Wolfshabitat braucht 12 Jahre bis zu einer möglichen Nutzung (TIP!). Die anderen vorkommenden Tiere und Pflanzen sind zeitlich nicht viel geringer in ihrer Umsetzungsdauer...

Große Probleme bereiten die um 240% (45 zu 120 MW) sich steigernden Stromwünsche gegenüber dem jetzigen Gesamtverbrauch der Stadt. Es wäre zwar Strom da aus dem Umland, aber die Verteilung in einem neuen Teilnetz kostet Zeit und etwa 20 Mio, die weder die Stadt noch die Stadtwerke haben. Hinzu kommen die jetzt benötigten Bauleistungen, die am Markt nicht geordert werden können. Ostseeversorgung, Bahnwerk, BTU, CTK und andere Einrichtungen brauchen Strom, der vor Inbetriebnahme geliefert werden muss...

Zum Thema Smart City nachgefragt, hieß es: man werde das Projekt weiter führen, jedoch nicht mit allen geplanten Ideen, aber das Geld werde man verbrauchen...

Gemeinsam für Cottbus bleibt auch hier dran....!


 

18. September 2021

Beste Abiturienten geehrt

Insgesamt 29 Schülerinnen und Schüler wurden mit der Eintragung in die Ehrenchronik der Stadt Cottbus geehrt. Grund dafür war, dass ihr Abitur mit der Bestnote 1,0 im schwierigen Corona-Jahr 2020/2021 bestanden wurde. Im Beisein der Schulleiter, des Oberbürgermeisters und des Stadtverordnetenvorstehers und weiterer Stadtverordneter erfolgte dies im großen Saal des Stadthauses.





07. September 2021

Außerordentliche Stadtverordnetenversammlung

 

Unsere Fraktion Gemeinsam für Cottbus hat im Mai 2021 einen Antrag auf eine aktuelle Stunde der Stadtverordnetenversammlung Cottbus gestellt. Das Thema sollte die Errichtung der Universitätsmedizin in Verbindung mit dem Carl-Thiem-Klinikum (CTK) in Cottbus sein. Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung Cottbus entschied jedoch wegen der Bedeutsamkeit des Themas, diese aktuelle Stunde in eine außerordentliche fünfte Stadtverordnetenversammlung umzuwandeln. Sie sollte nach Bekanntwerden der Ergebnisse der Expertenkommission zur Errichtung der Universitätsmedizin in Cottbus stattfinden. Am 6. September fand nun diese außerordentliche Stadtverordnetenversammlung in der Stadthalle Cottbus statt.

In Anwesenheit von Oberbürgermeister Holger Kelch, der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg Dr. Manja Schüle und dem Vorsitzenden der berufenen Expertenkommission Professor Karl Max Einhäupl und der Präsidentin der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) Prof. Gesine Grande, informierten sich die Stadtverordneten über den Stand der gegenwärtigen Entwicklung.

Der Oberbürgermeister Holger Kelch brachte in seiner Einleitung zum Ausdruck, dass die Verwaltung der Stadt Cottbus bei der Entwicklung dieses Projektes sehr aktiv mitwirken will und dass man voller Elan an die Errichtung einer Universitätsmedizin gehen werde.

Den einführenden Worten des CDU-Oberbürgermeisters Kelch, stellte die SPD-Wissenschaftsministerin Schüle sofort ein parteipolitisches Geplänkel entgegen: Sie forderte den Oberbürgermeister auf, nicht „so zu grinsen“, sondern dafür zu sorgen, dass ein Aufbruch stattfindet. Danach kündigte die Ministerin an, dass innerhalb der Gesundheitssystemforschung eine medizinische Fakultät an der BTU errichtet werden soll und das CTK in ein Universitätskrankenhaus in Landeshand überführt werden soll. Sie gab an, dass ca. 1.600 neue Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Gestartet soll mit der Medizinerausbildung im Wintersemester 2026/2027. Der neue Medizinausbildungsbereich soll ca. 29.000 Quadratmeter in Anspruch nehmen. Geplant ist, dass dann auch die Mitarbeiter des CTK nach dem TVöD entlohnt werden. Ein Meilenstein auf dem Weg sei jedoch die Zustimmung der Kultusministerkonferenz/Wissenschaftsminister aller Länder Deutschlands. Deshalb brauche man Alleinstellungsmerkmale.

Professor Karl Max Einhäupl brachte in seinem Statement die Ergebnisse der Expertenkommission auf den Punkt. Zwischen Dresden und Berlin müsse es eine Universitätsmedizin mit internationaler Ausstrahlung geben. Es gehe nicht mehr darum, Studenten nach den bisherigen Prinzipien auszubilden, sondern es müssen Wege gefunden werden, die eine Verbesserung und Änderung der Studieninhalte gewährleisten. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass ein Klebeeffekt entsteht und die hier Lernenden in der Region der Lausitz nach ihrer fertigen Ausbildung verweilen. Folgende Schlagworte wurden unter der Begrifflichkeit Gesundheitssystemforschung benannt:

Gesundheitsökonomie:

Bei knapper werdenden Mitteln muss sich das Gesundheitsmanagement in Krankenhäusern, Krankenkassen, in der Politik und bei Verbänden ändern. Diese Veränderung muss wissenschaftlich begleitet werden.  

Medizinethik:

Neue Methoden und neue Verfahren im Gesundheitsbereich stellen bisheriges Recht in der Medizin in Frage und zeigen Grenzen auf. Dies muss zukünftig betrachtet werden und wissenschaftlich begleitet werden.

Gesundheitskommunikation:

In der Region muss sichergestellt werden, dass alle Beteiligten in guter Vernetzung der Daten und Strukturen miteinander kommunizieren. Dies muss erforscht und durch Modellbeispiele überprüft werden. Die besten Regelungen müssen für die Zukunft manifestiert werden.  

Pflegewissenschaften:

Die Inhalte der Berufe Laborant, Röntgenassistent, Ergotherapeut, Physiotherapeut und Psychologe sind zu analysieren und zu überdenken. Es sind neue Berufe für das Quartiermanagement zu entwickeln.  

Die digitale Medizin soll auch im CTK weiterentwickelt und die Prozesse und Verfahren nachhaltiger und qualifizierter begleitet werden.  

Professor Gesine Grande beschrieb in ihren Ausführungen die vier Profillinien der BTU: Energiewende, Dekarbonisierung, Universitätsmedizin und Lebenswissenschaften. Sie sicherte der neu zu etablierenden Universitätsmedizin eine siebte Fakultät mit hoher Autonomie zu. Dies soll als ein Signal verstanden werden, dass die BTU als Mutter der Entwicklung in der Lausitz voranschreiten will.

Die Stadtverordneten bekundeten einvernehmlich, das Projekt zügig und mit Enthusiasmus zu begleiten. In der anschließenden individuellen Fragerunde gab es zu unseren Fragen an die Ministerin und den Staatssekretär folgende Aussagen:

Der Entscheid der bundesweiten Ministerrunde wird 2024!!! erwartet.

Eine Entschädigung der Stadt Cottbus beim Übergang des CTK von kommunaler in Landesträgerschaft  ist nicht vorgesehen.

Für Teile der Projektkosten ist die Stadt Cottbus zu beteiligen.

Ein Investitionsbeschleunigungsgesetz oder gar eine Sonderwirtschaftszone für den Strukturwandel wird es für die Lausitz nicht geben....



 

28. August 2021

GEMEINSAM für COTTBUS ringt mit City-Allianz um weitere Fortschritte im Zentrum!

 

 


12. August 2021

Eintragung in die Ehrenchronik der Stadt Cottbus

Prof. Radzuweit trug sich am heutigen Tage in die Ehrenchronik der Stadt Cottbus ein. Auf Vorschlag von Henry Bertram und durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden damit seine jahrzehntelangen Verdienste um die Entwicklung der Frauenklinik am damaligen Bezirkskrankenhaus gewürdigt. Seine wissenschaftlichen Erfolge auf dem Gebiet der plastischen Chirurgie und die Entwicklung der Frauenklinik zu einem gynäkologisch-geburtshilflichen Zentrum sind seinem Engagement zuzuschreiben.

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9. August 2021

Sicherer Schulweg durch einige Stadtverordnete nicht gewünscht!

In der letzten Stadtverordnetenversammlung stand ein kurzfristig zu realisierender Prüfauftrag an die Verwaltung zur Disposition. Dabei sollte geprüft werden, ob ein möglicher Fußgängerüberweg in Schulnähe noch vor Beginn des neuen Schuljahres errichtet werden kann...
Kaum zu glauben, aber die Stadtverordneten Breitschuh-Wiehe, Domke, Kircheis, Kurth, Dr. Kühne, Rothe und Weißflog verweigerten dem Prüfauftrag ihre Zustimmung. Eine Kommentierung erübrigt sich....
Die Straßenverkehrsbehörde hat zum Schulbeginn während der Prüfung eine 30-er Zone eingerichtet.

In der gleichen Stadtverordnetensitzung gab der Oberbürgermeister Holger Kelch leider wieder keine Informationen zum Antrag, die Berufsschullehrerausbildung des Landes Brandenburg in Cottbus zu etablieren! Eine bereits im Mai gestellte Nachfrage zum Antrag dazu, ob mit der Präsidentin der BTU, Frau Prof. Grande bereits Gespräche geführt wurden, konnte also auch im Juni nicht beantwortet werden. Seit dieser Zeit existiert aber bereits der Entwurf des Hochschulentwicklungsplanes der BTU Cottbus-Senftenberg. Wenn dort derartige Pläne nicht verankert sind, kann es auch nicht zu einem positiven Entscheid der Landesregierung für Cottbus kommen, den dringenden Bedarf an Berufsschullehrern für Brandenburg hier zu decken.

In der Befragung des Oberbürgermeisters zu den Aussagen des Wirtschaftsministers Prof. Steinbach, es gebe in Cottbus viele Gewerbeflächen mit etwa 5 ha, aber keine Gebiete mit etwa 15 bis 20 ha, die für große Industrieansiedlungen nötig sind, antwortete er, dass diese Aussagen nicht richtig sind. Auf die Nachfrage, wie die Stadt Cottbus dann mit dieser Falschaussage umgehe, wurde auf den Wirtschaftsausschuss im Monat September verwiesen. Da darf man gespannt sein, denn der Ausschussvorsitzende erhielt eine Übersicht der Größen der Gewerbeflächen von der Entwicklungsgesellschaft Cottbus mit Stand Juni, die leider die Aussage von Prof. Steinbach bekräftigen....

WIR BLEIBEN DRAN!



5. August 2021

Informationen zur aktuellen Stunde: „Zielgruppenorientierte Wohnraumversorgung“ in der letzten Stadtverordnetenversammlung (StVV)

Bedauerlicherweise wurde in der aktuellen Stunde der StVV vorwiegend über den Niedrigpreissektor der Wohnungen in Cottbus informiert und diskutiert. Betrachtenswert durch GEMEINSAM für COTTBUS scheint aber der gesamte Wohnungsmarkt in Cottbus. Bereits in den neunziger Jahren haben wir durch Abwanderung große Veränderungen erleben müssen und das Ergebnis war ein massiver Abbruch von Wohnbausubstanz. Erfreulich seitdem sind jedoch die Modernisierung der verbliebenen Substanz und der vielfältige Neubau sowie eine erreichte Stabilität der Einwohnerzahl in Cottbus. Die Leerstandsquote der Wohnungsunternehmen von 8-15 % ist zurzeit so, dass keine akute Wohnungsnot in Cottbus vorhanden ist und mit einem Durchschnittsmietpreis von 6,02 pro m² unterbietet Cottbus Berlin mit 17,42, Dresden mit 8,98, Leipzig mit 8,83, ja selbst Senftenberg mit 6.99 EURO pro m². Es gibt Wohnraum-Fehlbelegungen, die korrigiert werden müssten, was im Workshop Baulandmodell der Stadt Cottbus deutlich wurde. So wohnen alleinstehende Menschen in viel zu großen Wohnungen und mehrköpfige Familien in zu kleinen Wohnungen . Der Tausch scheitert meist an den Umzugskosten und an den höheren Mieten, die dann gezahlt werden müssten, da die alleinstehenden Menschen meist alte noch kostengünstigere Mietverträge haben. Hier sollte die Gemeinschaft steuernd eingreifen, denn es ist bestimmt preiswerter die Mieten von alleinstehenden Menschen zu subventionieren/zu fördern, als neue große Wohnungen zu bauen, deren Miete sich vielleicht mehrköpfige Familien nicht leisten können. Hier erwarten wir kreative Ideen der beiden großen Wohnungsgesellschaften der Stadt und unterstützende Maßnahmen der Verwaltung durch die Initiierung möglicher Förderprogramme beim Land. Wir halten es zudem für vollständig falsch, jetzt noch Wohnblöcke abzubrechen und damit preiswerten Wohnraum durch eine verfehlte Förderpolitik zu vernichten! Die Bausubstanz ist zu sichern. Außerdem sollte bedacht werden, dass ca. 50% der Baukosten Rohbaukosten sind. Abbrechen kann man später immer noch. Im höherpreisigen Sektor ist nach der Studie der Stadt zur zielgruppenorientierten Wohnungsversorgung festgestellt worden, dass der Bedarf bei etwa 22-25.000 Haushalten liegt. Hier ist durch weitere Neuerschließungen im mehrgeschossigen Wohnungsbau die Bedarfslücke dringend zu schließen, denn der Grundstücksmarkt sieht katastrophal aus. In Kürze ist auch nicht für mehr Eigenheime eine Erschließung möglich. Fast keine Angebote sind verfügbar und wenn, dann sind sie total überteuert. In den nächsten Jahren ist keine Besserung zu erwarten, da nur wenige der verfügbaren Grundstücke nach § 34 BauGB zu bebauen sind. Die in der interfraktionellen Arbeitsgruppe Flächennutzungsplan bekannt gewordenen Schwierigkeiten mit der vielerorts zur Bebauung noch notwendigen B-Plan-Erstellung für ein- und mehrgeschossige Wohnbebauungen waren erschreckend. Das bedeutet, dass eine kurzfristige Bebauung derzeitig gar nicht möglich ist. Wenn aber neue Infrastrukturprojekte Arbeitsplätze schaffen, sollten für die neuen Arbeitnehmer auch zeitnah Wohnungen oder Wohnbauangebote geschaffen werden. Dazu kommt, dass viele Besitzer von möglichem Bauland gar nicht verkaufen wollen! Das heißt, dass der Eigenheimsektor den Wohnungsmarkt nicht entlasten kann und zukunftsträchtige energiesparende Wohneinheiten nicht kurzfristig realisierbar sind.

Wir fordern deshalb an dieser Stelle die beiden großen Wohnbaubetreiber der Stadt auf, durch geeignete Maßnahmen zukunftsfesten, energiesparenden und gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cottbus vorzuhalten und neu zu bauen. Gleichzeitig sollen sich die Stadtverordneten zu Ihrer Verantwortung bekennen, die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH von allen Fremdlasten und Fremdschulden zu befreien, um Investitionsmittel für Erhalt, Rekonstruktion und Neubau von Wohnraum sowie begleitender Infrastruktur im höchst möglichen Energiesparlevel zu erreichen.


Tagungsort der Stadtverordnetenversammlung: Stadthalle Cottbus

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3. August 2021

Neue Führung im Blechen-Einkaufszentrum und neuer Wind beim Schandfleck?

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1.Juli 2021

Die Cottbuser EKZ-Story geht weiter: LANGSAM!

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16.Juni 2021

Neue Infos von der City-Allianz zur Bebauung Innenstadt:

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14.Juni 2021

Kurzinformation aus den Ausschüssen Juni

Umwelt und Klimaschutz:

Bündnis90/Grüne sind gegen die Solarflächen der LEAG im entstehenden Ostsee, da der  Zeitplan zu straff sei... Die schwimmenden Photovoltaikanlagen sollen für mehr als 5.400 Haushalte Strom liefern können.

300 alte Eichen müssen im Branitzer Park gefällt werden. Die Ursachen sind Schädlingsbefall und Überalterung. Schädlinge springen teilweise aus den Städtischen Wäldern über! 70% der anderen Bäume geschädigt. Kein Geld, kein Personal

Bau und Verkehr:

Die übergebenen Unterlagen zur Neubebauung des Innenstadtschandfleckes sind nur eine Studie (Entwurf) und keine Genehmigungsplanung, die zu bescheiden wäre. Vor allem ist die Zufahrt zur Tiefgarage noch nicht geklärt. Die Stadtverwaltung ist sich noch unklar, will aber um alles 100%-ig rechtssicher zu machen, eine Anwaltskanzlei einschalten und wahrscheinlich einen neuen Bebauungsplan o.ä. aufstellen lassen. Das bedeutet ungefähr eineinhalb Jahre Bearbeitungszeit. Wenn die Anwaltskanzlei nicht zu anderen überzeugenden Schlussfolgerungen kommt, wären auf der Grundlage des alten Bebauungsplanes wahrscheinlich Befreiungen von den Festsetzungen dieses Planes möglich. Um den Befreiungen mehr Gewicht zu geben, sollte die Stadtverordnetenversammlung darüber einen Beschluss fassen.

Der Antrag von Gemeinsam für Cottbus zur Sperrung der Durchfahrt des Altmarktes für den Individual- und Logistikverkehr hat nach eingehender Diskussion dazu geführt, dass der Antrag auf Sperrung des Altmarktes, während der Zeit der Außengastronomie, nun der gesamte Ausschuss für Bau und Verkehr diesen beantragt und noch im Juni in die Stadtverordnetenversammlung einbringen und bestätigen lassen will.

Recht, Sicherheit, Ordnung, Petitionen:

Die Außengastronomie kann Anträge zum Public Viewing kostenfrei für die Zeit der Fußballeuropameisterschaft beim Ordnungsamt stellen. Auch Zeiten nach 22 Uhr sind wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses an dieser Großveranstaltung möglich.

Hundert Tage nach der Einführung des Kummerkastenportals MAERKER der Stadtverwaltung gab es bereits 475 Hinweise, Kritiken und Warnungen, die durch die Fachbereiche abgearbeitet werden.

Die Feuerwehren der Stadt leisteten 2020 242 Feuerwehreinsätze und ca. 23.000 Rettungseinsätze und Hilfsdienste. Feuerwehren, Verwaltungsstab und CTK arbeiteten bei der Verlegung von Coronapatienten in andere deutsche Regionen bei der Überlastung des CTK gut zusammen. 330.000 Anrufe erreichen die Regionalleitstelle für Hilfeleistungen im Jahr.

Wirtschaft, Beteiligungen und Strukturwandel:

Wirtschaftsminister Prof. Steinbach: Derzeitig werden keine Landesmittel für die universitäre Mediziner- Ausbildung in Cottbus vorgehalten. Geplant ist mit dem Bund der Einsatz von einer Milliarde EURO. Ob das realisiert werden kann empfiehlt eine Expertenkommission bis August 2021.

Insgesamt von Bund und Land werden 9,2 Mio EURO für den Breitbandausbau in Cottbus bereit gestellt. Fertigstellung soll im ersten Halbjahr 2024 sein.

238 Mio EURO werden bis 2027 (5 Jahre Planung und Genehmigung, ein Jahr Bauzeit bei Vollsperrung) in die 29 km lange Strecke Lübbenau-Cottbus investiert. 30-Minuten-Takt soll dann nach Berlin möglich sein.

Im Herbst 2021 soll entschieden sein, wo die Berufsschullehrerausbildung angedockt werden soll. Gemeinsam für Cottbus hatte sich dafür eingesetzt, dass der Oberbürgermeister mit der Präsidentin der BTU Cottbus-Senftenberg, Frau Prof. Grande, Kontakte herstellt, um diese zu überzeugen, diese Ausbildung oder einzelne Module in den Hochschulentwicklungsplan der BTU zu integrieren. Ein Gespräch dazu wurde jedoch bis Mitte Mai noch nicht geführt.....

Großer Appell von Prof. Steinbach: Cottbus muss dringend daran arbeiten, Gewerbeflächen zusammenhängend viel größer als 6 ha anzubieten. Großinvestoren suchen in der Regel 20 bis 30 ha. Hier muss das Gewerbeflächenkonzept erneut untersucht werden!!! Derzeitig kann das die Stadt nicht bieten, so der Minister.

Neuerung bei der Förderung betrieblicher Investitionen durch Strukturstärkungsmittel ab ca. August 2021 möglich. Großer dreistelliger Millionenbetrag soll zur Verfügung gestellt werden neben Bundes und Landesarm. IHK Cottbus wird im August Infoveranstaltung zum Verfahren anbieten.

Ortsteilrundgang Gallinchen:

Die Waldparksiedlung soll an den ÖPNV angeschlossen werden und eine Bushaltestelle erhalten. Gespräche mit Cottbusverkehr zu geänderter Linieführung laufen.

Für das entstehende Gemeindezentrum sollen verschiedene Varianten geprüft werden. Die Nachnutzung des  alten Penny-Marktes nach dem Umzug in das umgestaltete alte Praktikergebäude ist noch offen. Thema war auch die Lärm-, Feinstaub- und CO²- Belastung für die Anwohner durch den zunehmenden LKW-Durchgangsverkehr.

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Entwurf Stadtpromenade Büro Prof. Sommer


                              


27.Mai 2021

Stadtverordnetenversammlung Mai tagte!

Oberbürgermeister Holger Kelch informierte über den diesjährigen Kindertag am 1. Juni im Cottbuser Tierpark, der für alle Kinder kostenfrei sein soll. Frohe Kunde gab es für Döbbrick-Süd und den ersten Ausbauabschnitt des Dissener Weges, der 1967 letztmalig fahrbahnmäßig ertüchtigt wurde. Am 27. Juni, dem Tag der Architektur, wird es am Oberkirchplatz thematische Führungen geben.
Die Stadt Cottbus informiert zukünftig über www.cottbuser-ostsee.de über alle Planungen zu diesem Vorhaben. Einige erfolgreiche Sanierungsvorhaben präsentiert das Video zu 30 Jahren Modellstadtentwickling unter www.modellstadt-cottbus.de

Unsäglich ist die Information, dass zum 31.Juli die Stadt Cottbus das Impfzentrum vom Land übernehmen soll. Kurz vor Erfüllung des Versprechens bis zum Sommerende jedem Bürger ein Impfangebot zu unterbreiten, entledigt sich das Land Brandenburg der auferlegten Pflichtaufgabe samt rechtlicher, organisatorischer, personeller und gesundheitlicher Probleme. So leicht kann man sich als grüne Gesundheitsministerin des Landes die Sache machen...

Bösartig auch das Unterfangen der Landesregierung durch Veränderungen im Finanzausgleich und bei den Landeszuweisungen, Cottbus sehr viel schlechter als in vergangenen Jahren zu stellen. Avisiert sind 19,6 Millionen Euro weniger an Schlüsselzuweisungen in den nächsten drei Jahren für Cottbus. Da fragt man sich, warum alle Haushaltseinsprungen der Stadt zur Haushaltskonsolidierung in den letzten 5 Jahren gemacht wurden, wenn man kurz vor dem Ziel dafür bestraft wird und weiter unter Kuratell des Landes bleiben soll...


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20. Mai 2021


Cottbus wieder in Feierlaune:

Autokinofestival und LR spenden Erlös der heutigen Veranstaltung an die Cottbuser Tafel!



16. Mai 2021

Nicht alle Mitglieder des Rechtsauschusses verteidigen Bürgerinteressen!

Der Ausschuss für Recht, Ordnung, Sicherheit und Petitionen befasste sich in seiner Sitzung am 11.Mai mit der Kriminal- und Unfallstatistik des Jahres 2020. Besonders der Rückgang der Einbruch- und Sexualstraftaten stach gegenüber vorherigen Statistiken hervor. Leider ist der Rückgang aber auf die eingeschränkte Mobilität der Bürger innerhalb der Polizeidirektion Cottbus/Spree-Neiße, Homeoffice und Homeschooling während der Pandemie und ihre Beschränkungen zurückzuführen. Erklärungen gab es zu nichtdeutschen Tatverdächtigen, die im Transit gefasst wurden und mit in die Statistik eingehen. Auch der hohe Anteil rechter Straftaten wurde erörtert und erkläre sich durch die Zuordnung z.B. von jeder Hakenkreuzschmiererei zur Kriminalitätsrubrik rechts. Nachgefragt zur Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt lobte diese die Polizeidirektorin Bettina Groß ausdrücklich und benotete auch die Zusammenarbeit mit dem derzeitig geschlossenen Sicherheitszentrum der Stadt Cottbus als positiv. Bedauerlich waren die Ausführungen zur nicht möglichen Videoüberwachung an Hotspots in der Stadt Cottbus. Hier geht Datenschutz über die Interessen der Bürger der Stadt und über den Schutz von Sachgütern! Eine Erweiterung der Hotspots Schillerpark, Am Stadtbrunnen und Puschkinpromenade sei nicht möglich. Ausgeplaudert wurde aber, dass Tatverdächtige für den Brandanschlag am Teehäuschen mittels Videoüberwachung gesichtet wurden???

Manuel Helbig informierte dann über im April ergangene 111 Bußgelder, davon 34 Fälle von nicht beachteter Mund-Nasen-Bedeckung, 77 Fälle von Nichteinhaltung der Kontaktbeschränkungen. Bei 52 Kontrollen bei Friseuren ergaben sich zwei, bei 20 Kosmetikern ein und bei den 80 besuchten Bäckereien/Fleischereien/Imbissgeschäften ergaben sich fünf Beanstandungen.

Die Empfehlung der Kandidaten zur Wahl einer Schiedsperson konnte der Rechtsausschuss nicht abgeben, da sich die Kandidaten nicht vorstellen konnten, da sie nicht eingeladen wurden....

Bei der dann folgenden Diskussion zur Satzung über die Benennung von Straßen und Plätzen gab es mehrere Streitpunkte und Änderungswünsche. So beharrten die GRÜNEN auf Formulierungen zur Verfassung und zu Grundrechten, mit denen niemals mehr historische Persönlichkeiten als Namenspatron möglich wären. Gleichzeitig verweigern sie sich jedoch der Namensgebung nach gegenwärtig in der Region aktiv wirkenden Einrichtungen und Betrieben. Dem von der CDU vorgeschlagenen Kompromiss zu einschränkenden Formulierungen und der Aufnahme von klar definierten humanistischen Grundwerten verweigerten sich die GRÜNEN. So kommt es zur dritten Lesung und der Bildung einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe.

Bei der Behandlung der Friedhofssatzung musste abermals der Livestream abgeschaltet werden, da die entsandte Mitarbeiterin der Stadt nicht öffentlich sprechen wollte. Mehrere zu überarbeitende Sachverhalte (u.a. Schmuckgegenstände auf und Einfriedungen von Gräbern, Umbettungen, historische Persönlichkeiten) führten zu einer zweiten Lesung.

Eingehend befasste sich der Ausschuss mit einer Petition zur Wohnraumentwicklung in Saspow. Dem eingebrachten Vorschlag, vor der Verabschiedung der vorbereiteten Antwort die Sachverhalte nochmals durch eine Vor-Ort-Sitzung zu erörtern, verweigerten sich die Vertreter von LINKEN, GRÜNEN und SPD....

Sehr bedauerlich war zu erleben, wie in der Stadt mit dem Sicherheits- und Ordnungsbedürfnis der Bürger durch die GRÜNEN umgegangen wird. GEMEINSAM FÜR COTTBUS brachte mehrere Vorfälle am Teehäuschen und massive Beschwerden über Brandstiftung, Vandalismus und Öffentliche Ruhestörung aus mehreren Bürgergesprächen auf die Tagesordnung. Hintergrund waren Bürgergespräche und Beratungen mit Streetworkern. Zum Sachstand sollen in der nächsten Sitzung Aufklärung und mögliche Vorschläge zur Minderung derartiger Vorfälle gemacht werden. GEMEINSAM FÜR COTTBUS wird hier nicht tatenlos zusehen! Die Vertreterin der GRÜNEN empörte sich, dass man mit den Taten und dem Verhalten von 14- und 15-jährigen nicht so kleinlich umgehen soll, da schlägt jeder mal über die Stränge... Per DU schleuderte sie in den Raum, dass Streetworker auch keine Auskunft geben über beteiligte Jugendliche, es sei denn, es gehe um Mord oder Totschlag. Ihre eigene Betroffenheit und ihre frühere öffentliche Empörung bei einer Sachbeschädigung an ihrem Auto schien bereits vergessen.

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9.Mai 2021

Für Innenstadtbrache wurde erneut ein Bauantrag gestellt? Hoffnung....

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5.Mai 2021

Wirtschaftsausschuss (WBSA) befasste sich am 4. Mai intensiv mit Strukturprojekten!

Normalerweise tagt der Wirtschaftsausschuss in der jeweils zweiten Monatswoche, aber der dann anliegende Feiertag brachte bereits in dieser Woche, in der durchgeführten Sitzung, weniger himmlische Informationen zu Tage. Doch der Reihe nach: Der Verbandsvorsteher Böhlke des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg (Hervorgegangen aus dem Rechenzentrum der Stadt Cottbus) informierte über die jetzt erreichte Mitgliederzahl von 44 Kommunen und mehr als 300 angebotene digitale Produkte für diese Verwaltungen, die von 43 Mitarbeitern erbracht werden. Zur 2018 per Gesetz verabschiedeten Online-Erreichbarkeit aller Verwaltungen in Brandenburg, die Ende 2021  verwirklicht sein muss, gab es Informationen zum Bürgerportal und den dazu noch schwierigen datenschutzrechtlichen Bedingungen.... Wir sollten nicht darüber nachdenken, wie viele elektronische IT-Projekte bisher daran scheiterten und wir heute immer noch in der Papierwelt herumdümpeln.

Der Prokurist der Gebäudewirtschaft Cottbus, Maik Ackermann, stellte sich vor und berichtetet von seinem beabsichtigten Vorgehen als bis zum 31.12.2021 kommissarischer Chef der Entwicklungsgesellschaft Cottbus (EGC), nachdem das Arbeitsverhältnis mit der bisherigen Geschäftsführerin beendet wurde. Zu hoffen bleibt hier auch, dass sich die jetzt wieder mögliche Zusammenarbeit mit der Werkstatt Zukunft Lausitz eng gestalten wird, um das Regionale Gründerzentrum (RCGC) zu unterstützen

Die Behandlung der Strukturförderprojekte des sogenannten ersten Arms (Land und teilweise Bund) für die öffentliche Hand wurde dann einvernehmlich geklärt. Projekte, die durch die Wirtschaftsregion Lausitz (WRL) und die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) befürwortet wurden, sollen mit ihrem Entwicklungsstand im öffentlichen Teil weiterer Sitzungen des WBSA  besprochen werden. Noch zur Bearbeitung in den Werkstätten der WRL und der Befürwortung in der IMAG anstehende Projekte der Stadt Cottbus sollen im nichtöffentlichen Teil des WBSA diskutiert werden. Gleichzeitig soll dabei über die Priorisierung der neuen Projekte nochmals zwischen Verwaltung und Stadtverordneten diskutiert werden.

Der kommissarische Geschäftsbereichsleiter des Referates Wirtschaftsförderung, Stefan Korb, erläuterte dann den Stand der zehn für die Stadt Cottbus wichtigen und im März durch die IMAG bestätigten Projekte. Wer glaubt, dass damit himmlische Zeiten für diese Projekte und ihre Realisierung anbrechen, wurde in dieser Sitzung eines Besseren belehrt:

  • Der B-Plan für das dritte Teilprojekt zum Ausbau des Bahnbetriebswerkes kann noch nicht gefördert werden, da die Finanzierung des dritten Teilprojektes durch die Bahn noch nicht steht. Die Stadt sucht derzeitig jedoch nach Mitteln, um den B-Plan dennoch zu erstellen, da sonst eine zweijährige Verzögerung beim Baustart droht.

  • Gleiches gilt für die Finanzierung der B-Pläne zum Sondergebiet Forschung/Entwicklung Teil 2 und Technologie und Innovationspark (TIP), da die Folgeprojekte noch nicht ausreichend finanziert sind.

  • Eine Machbarkeitsstudie Future Branitz-Park steht derzeitig auch in den Sternen.

  • Beim nachhaltigen ÖPNV – Wasserstoff für Cottbusverkehr und die Busse muss die Diskrepanz zwischen Förderung der öffentlichen Infrastrukturprojekte und dem Betrieb gewerblicher Art, der für Cottbusverkehr jedoch nicht möglich ist, aufgelöst werden...

Es bleibt aber festzustellen, dass alle städtischen Beteiligten, auch in Kooperation mit Außenstehenden auf Hochtouren beschäftigt sind, um diese Hemmnisse alsbald zu überwinden.


                                      


29. April 2021

Stadt trennt sich von Chefin der Wirtschaftsfördergesellschaft!

Mit einer knappen Information verkündete Bürgermeisterin Marietta Tzschoppe in der Stadtverordnetensitzung am 28. April die Trennung von Tina Reiche als Leiterin der Entwicklungsgesellschaft Cottbus (EGC). Im Saal der Stadthalle Cottbus wurde kaum Notiz davon genommen, denn zu groß waren wohl die Differenzen bei der bisherigen Arbeit in der Zeit des anstehenden Strukturwandels. Selbst in der Vorlage der EGC zur Rechenschaft der Arbeit im Jahr 2020 für die Stadtverordnetenversammlung fanden sich merkliche Differenzen zur Führung der EGC und zur Aufgabenabgrenzung zum neuen Geschäftsbereich Wirtschaft, Digitalisierung und Strukturentwicklung (GB V) der Stadt. Unsere Forderung nach vorübergehender gemeinsamer Leitung und Führung von EGC und GB V kann damit realisiert werden. Dies ist während der Aufbauphase des GB V zur Abgrenzung der Tätigkeitsfelder beider Einrichtungen dringend geboten.
Einen Termin zur Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Kommunalwahl 2019 benannte der Stadtverordnetenvorsteher Reinhard Drogla: Verwaltungsgericht, Saal D, 6. Mai, 9.30 Uhr.
Der Oberbürgermeister Holger Kelch konnte in seiner Rede keine neuen Informationen zum beantragten Corona-Modellstadtvorhaben benennen, da beim Land Brandenburg derzeitig in dieser Richtung keine Aktivitäten zu verzeichnen sind. Er beabsichtigt, ein Kompetenz-Team zum Thema Coronavirusbekämpfung unter Mitarbeit sachkundiger Fraktionäre aufzubauen.
Der Oberbürgermeister berichtete über die Errichtung eines Hauptamtes für nutzerorientierte Dienstleistungen im Geschäftsbereich von Dr. Niggemann. Die Schwerpunkte sollen dort auf Zentrale Dienste, IT-Koordinierung und Prozessoptimierung gelegt werden. Zu hoffen bleibt, dass dabei endlich das Thema der Qualitätssicherung in der Stadtverwaltung mit angepackt und vor allem begonnen wird...
Zur Innenstadtbrache gab der Oberbürgermeister bekannt, dass ein neuer Bauantrag von Herrn Becker und einem regionalen Architekten (Sommer) eingegangen sei, der nun baurechtlich und technisch geprüft werde. Von den siebzehn in der ersten Runde bei der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) eingereichten Strukturförderprojekten der öffentlichen Hand, tangieren zehn Projekte die Stadt Cottbus. Deutlich wurde in den dazu erfolgten Fragen, dass Informationen aus den Fachausschüssen nicht zu Stadtverordneten der SPD gelangen...
Mit 25 Millionen Euro fördern zudem Bund und Land den Park und die Gebäude in Branitz bis 2028. Ideen gab es auch von der Kulturstaatsministerin Grütters für eine institutionelle Förderung.
Langwierig waren die Diskussionen zum Antrag von CDU und Gemeinsam für Cottbus zur Erstellung eines wichtigen aktuellen Wohnbauland-Katasters durch die Stadt, welches durch mehrere Fraktionen abgelehnt werden sollte. Darin sollten alle Flächen, die zur Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern derzeitig zur Verfügung stehen, gelistet werden. Nach Reduzierung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner soll dieses Kataster nun einstimmig bis Ende September erstellt und dann fort geschrieben werden.
Die Vorlagen passierten dann meist mehrheitlich die Stadtverordnetenversammlung. Der Antrag von Linken und Grünen zum Beitritt zur Organisation Seebrücke, die Flüchtlingen unter Umgehung der europäischen Sicherheitspolitik, den Zugang zu Europa sichern soll, wurde namentlich mit neunzehn zu achtzehn Stimmen angenommen.

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21. April 2021

Stadtverordnete informieren sich über Auswirkungen der Pandemie in Cottbus

Zur KITA-Problematik informierte der Bereich Soziales der Stadtverwaltung, dass sich seit Januar 2021 die Infektionsquote nunmehr verdreifacht habe. Die Regelbetreuung stieg von der Hälfte der Plätze auf eine Auslastung von drei Vierteln der zur Verfügung stehenden Kindertagesstättenplätze. Zukünftig werden auch Kitas 14 Tage lang schließen müssen, wenn die städtische Inzidenzquote  an drei hintereinander liegenden Tagen größer als 200, später gar größer 165 sein wird...

Von den 146 Sportvereinen in der Stadt war nicht viel Positives zu vermelden. Wenn es auch im Profi- und Leistungssport kaum Auswirkungen gab, vermeldeten die Gesundheitssportvereine Abmeldungen von mehr als 30 % der Mitglieder. Ähnlich finanziell schlecht sieht es bei den Sportvereinen mit eigenen Sportanlagen aus, deren Finanzierung zum Teil durch Nebenbetriebe wie Vereinsgaststätten mit getragen wurde und die große Ausfälle verzeichnen. Die Stadtverordneten trugen den Appell des Stadtsportbundes voll mit, endlich Maßnahmen der Politik einzufordern, die Sport an der frischen Luft umgehend möglich machen sollen.

Auch vom Carl-Thiem-Klinikum war nicht nur Erfreuliches zu hören: Erstmalig in der Geschichte des Krankenhauses wurde 2020 ein negatives Betriebsergebnis erreicht. Wegen der Pandemie sind die 24 vormals vorhandenen normalen Intensivbetten zu 208% ausgelastet gewesen. Hintergrund sind die durch Zusatzmaßnahmen überplanmäßig geschaffenen 31 weiteren Betten, wodurch die Kapazität auf 55 Betten stieg, jedoch personell immer Engpässe bestanden. Zu denken geben muss jedoch, dass von den 683 Covidpatienten 202 verstarben, was einer Quote von 30 % entspricht. Dr. Brodermann appellierte in diesem Zusammenhang an alle Cottbuserinnen und Cottbuser, dringend die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Die Industrie- und Handelskammer verbreitete Informationen, die nicht alle Stadtverordneten in ihrer Wichtung unterstützten. So macht in der Wertschöpfung in Brandenburg die Gastronomie nur unter 2% aus, die des Einzelhandels etwa 9 %. Die Wertschöpfung in Brandenburg sei insgesamt in 2020 auch nur um 3 % gesunken. Die Stadtverordneten waren sich dabei einig, dass hier die Einzelschicksale der Unternehmer und Händler in der Stadt wohl ein anderes Bild spiegeln. Zusätzlich wurde gar durch die IHK postuliert, dass die Gastrobetriebe durch verstärkte kommende Besucher ihr Umsatzdefizit ausgleichen könnten....

Der Ordnungsbereich der Stadtverwaltung stellte seit März 2020 in Summe 725 Ordnungswidrigkeiten (Owi) fest, die auch mit Bußgeldern belegt wurden. Die fehlende Mund-Nasen-Bedeckung trug 335 mal zur Owi bei, missachtete Kontaktbeschränkungen machten 340 Owi aus, 8 falsche Atteste wurden beanstandet und 41 Betretungsverbote und Alkoholdelikte vervollständigten die Owi-Bilanz. Insgesamt wurden 107.015 Euro in erstellten Bußgeldbescheiden veranlagt.

Der Oberbürgermeister stellte erste Teile des in Bearbeitung befindlichen Modellstadtkonzeptes vor, wohl wissend, dass das Land Brandenburg jegliche Aktivitäten in dieser Hinsicht derzeitig eingestellt hat. Dennoch waren sich alle Beteiligten einig, hier gemeinsam voranzukommen.

Abschließend appellierten die Stadtverordneten dafür, unsinnige Regelungen auch politisch anzuprangern (Sport im Freien muss möglich sein, Parks zur Erholung an der frischen Luft müssen geöffnet werden...). Der Dank richtete sich abschließend an alle Helfer, Begleiter, Organisatoren bei der Pandemiebekämpfung und er wurde verbunden mit einem Appell an alle Cottbuser, sich entsprechend den Abstands- und Hygieneregeln zum Gemeinwohl aller Bürger zu verhalten.

                                         

6. April 2021

Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Cottbus wird fortgeschrieben! Die Fraktion Gemeinsam für Cottbus begleitet diesen Prozess!

Der zur Zeit gültige FNP stammt aus dem Jahr 2003 und seine Erstellung begann 1994. Die Stadt entschloss sich 2010, einen neuen Aufstellungsbeschluss zu verabschieden und seither arbeitet man an dem umfangreichen Vorhaben. Bei der öffentlichen Beteiligung 2017 wurden zum Vorentwurf mehr als 300 Hinweise der Bürger und der Träger öffentlicher Belange abgegeben. Dies betraf insbesondere die Vorentwürfe zum Landschaftsplan und zum FNP mit dem Umweltbericht. Ziel der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes ist es auch mehr Bauland auszuweisen, damit sich mehr Bürger als bisher ein Einfamilienhaus bauen können und auch weitere mehrgeschossige Wohnbauten errichtet werden können. Im vorliegenden Vorentwurf sind auch die Abrissgebiete, auf denen früher DDR-Plattenbauten standen, in die Planung einbezogen worden. Dort könnten in den nächsten Jahren wieder Wohnhäuser gebaut werden.

Bei der jetzigen weiteren Bearbeitung sind viele Konzepte zu berücksichtigen (Ortsteilentwicklungskonzepte, Bauleitpläne, Wohnbauflächenkataster, Garagen- und Kleingartenkonzepte, Waldkonzept u.v.m.). Ziel ist es, eine Offenlegung 2022 und eine mögliche Rechtswirksamkeit ab 2023 zu erreichen. Fünf große Sektoren sollen dabei eine Rolle spielen: Wohnen, Strukturentwicklung, Gewerbe, Mobilität und erneuerbare Energien.

Der zum FNP gehörende Landschaftsplan mit dem Umweltbericht wird begleitend erarbeitet. Er enthält sogenannte Schutzgüter, deren Bestandsaufnahme und Bewertung ein Leitbild mit Zielen/Maßnahmen erbringen muss. Zu untersuchende Schutzgüter in Cottbus sind: Wasser, Klima, Boden, Luft, Pflanzen, Tiere. Auch Kultur und Infrastruktur als menschenbezogene Schutzgüter müssen dort mit einfließen. Alle Auswirkungen, Konflikte und Alternativmöglichkeiten müssen im Umweltbericht mit einem Kompensationskonzept für Ausgleich und Ersatz versehen werden.

Vorgesehen sind dazu weitere Beratungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe der Stadtverordneten, Expertengespräche und Abstimmungen mit den kommunalen Eigenbetrieben im Jahr 2021.

                                            


4. April 2021

  • April 2021

                        


25. März 2021

Rückführung von Finanzmitteln in den Haushalt der Stadt Cottbus!

Die Fraktion Gemeinsam für Cottbus hat am 24. März 2021 einen Betrag in Höhe von 12.697,90 Euro an die Kämmerei der Stadt Cottbus überwiesen. Er soll der Konsolidierung des städtischen Haushalts dienen und stammt aus nicht genutzten Fraktionsgeldern. Hintergrund dieser Rückführung ist die Organisationsstruktur der Fraktionsführung.

Im Jahr 2020 sollten der Fraktion Büroräume hergerichtet werden, die eines zusätzlichen Aufwandes von mehr als 7.000 Euro bedurft hätten und die weitere monatliche Mietkosten verursacht hätten. Angesichts dieses Aufwandes und der Größe der Fraktion wurde durch Beschluss der Mitglieder eine ehrenamtliche Fraktionsführung vereinbart. Die Mitglieder der Fraktion üben ihre ehrenamtliche Arbeit damit ohne eigene angestellte Geschäftsführung aus.

Die Leistungsfähigkeit der Fraktion ist dadurch nicht eingeschränkt, was sich an gestellten Anfragen, Anträgen und der Mitarbeit in den Ausschüssen und Gremien der Stadtverordnetenversammlung zeigt. Auch der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt wird in hohem Maße gepflegt. Anfragen von Bürgern zu Missständen oder Verbesserungen konnten ebenso wie die Unterstützung der City-Allianz zur Beseitigung des Schandflecks in der Innenstadt begleitet werden.

Die Fraktion Gemeinsam für Cottbus beabsichtigt auch in Zukunft, das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Cottbus mit derartigen Einsparungen zu unterstützen.

 

                     


9. März 2021

* Rechtsausschuss setzt sich für Bürgerinformation per Stream aus allen Ausschüssen ein und kritisiert  Nichtübertragung der Tagung des Bildungsauschusses. Die Verwaltung soll hier Abhilfe schaffen.

* Zur Neuorganisation der Abfallwirtschaft/Fäkalienentsorgung und der Straßenreinigung der Stadt Cottbus ab 2026 soll langfristig ein Konzept bis Juni 2022 erarbeitet werden.

* Stadt informiert zu möglichen Schnelltests bei den Arztpraxen Fünfgeld und Braun. Demnächst auch über Johanniter.

* Für alle Betreiber von Geschäften, Gaststätten und Hotels, auch für private Veranstaltungen, Museen, Kinos, ist ab 12. März per APP LUCA eine papierlose Übertragung erfasster Daten an das Gesundheitsamt und die direkte Integration in die Software SORMAS möglich. Die Stadt wurde aufgefordert, dazu starke Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.

* Seit 15. Februar sind mehr als 180 Hinweise von Bürgern über das Portal MAERKER an die Stadt Cottbus zu Mängeln oder Unfallquellen eingegangen. zu finden auf www.cottbus.de

* Mehr als 200 Bescheide wegen Verletzungen von Coronaregeln hat die Stadt Im Januar und Februar erstellen müssen.....


  • Rechtsausschuss


08. März 2021

  • Schandfleck Drama März 2021

                       


03.Februar 2021

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AUFREGER UND JÄHE WENDUNGEN IN DER STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG COTTBUS

29.Januar 2021

Erstmalig nahm an der Januarstadtverordnetensitzung der kommissarische Leiter Stefan Korb (vormals Ostseemanager der Stadt Cottbus) des neuen Geschäftsbereiches Wirtschaft, Digitalisierung und Strukturentwickling teil, der am 1. Januar 2021 seine Arbeit begann.
Der Oberbürgermeister teilte in seiner Rede mit, dass er die Mittelstandsinitiative von Handwerkern und Gewerbetreibenden, die durch die Kammern unterstützt wird, zur Reduzierung der coronabedingten Einschränkungen befürwortet. Er wandte sich deshalb mit einem Brief auch an Ministerpräsident Dietmar Woidke.
Die Veranstaltung der Stadt am 1.Juni im Tierpark müsse abermals wegen planerischen Unwägbarkeiten verschoben werden. Gedacht war sie für alle Coronahelfer und das ausgefallene Stadtfest 2020. Wenn es jedoch die Pandemie zulässt und der Tierpark wieder öffnen kann, soll es für alle freien Eintritt in den Tierpark geben.
Für Aufregung sorgte die Information des Oberbürgermeisters, der zwar nicht das seit Juni 2020 geforderte Handlungskonzept zur Veränderung der Situation am innerstädtischen Schandfleck vorlegte, aber mitteilte: Er wolle sich jetzt mit allen Geschäftsführern der EKZ GmbH treffen und am Ende ein Kaufangebot für die innerstädtische Fläche machen. Die Stadtverordneten reagierten empört und verärgert über diese, weder diskutierte noch durch Abwägung in den Ausschüssen getätigte öffentliche Aussage. Sein Hinweis, dass dazu am folgenden Tag bei allen Stadtverordneten ein Brief von ihm in den Postfächern liegen solle, überrumpelte die Ehrenamtsträger abermals.
Die Beantwortung einer Petition, deren weitere Bearbeitung im öffentlichen Teil des Hauptausschusses besprochen wurde und die durch eine Zwischeninformation des Stadtverordnetenvorstehers an den Petenten auch so angekündigt wurde, musste nach Einspruch der hauptamtlichen Verwaltung zurückgenommen werden. Diese Kurzfristigkeit der Mitteilung kann man nicht gutheißen, zumal die Vertreter des Rechtsamtes und der Oberbürgermeister im Hauptausschuss vertreten waren. Das trägt nicht dazu bei, die Arbeit des Ehrenamtes in der Öffentlichkeit als sachlich und kontinuierlich anzusehen. Durch eine Kompromissformulierung an den Petenten und die weitere Behandlung der Gesamtproblematik des Waldkonzeptes, des Flächennutzungsplanes und von B-Plänen in Sielow im Bauausschuss sollen zukünftige Veränderungen im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat geprüft werden.
Der Abgeordnete Mittag nahm in einer persönlichen Stellungnahme die Zusammenhänge des Ordnungsmaßnahmevertrages, der Baugenehmigung zum EKZ, des B-Planes und der Modellstadtsatzung kritisch unter die Lupe....
Im nichtöffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung informierte der Geschäftsführer der GWC über Sachstände zum Gründerzentrum RCGC und zum Eröffnungstermin am 15.Oktober 2021. Für die Stadtverordneten war es wichtig zu hören, dass es bei den Aufwendungen des kommunalen Wohnungswirtschaftsunternehmens GWC keine Erhöhungen der Kosten geben wird.  

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Aus den Ausschüssen BAU und WIRTSCHAFT

In dieser Woche gab es Diskussionen zum Aufstellungsbeschluß für das Hafenquartier am Cottbuser Ostsee. Auch wenn noch lange nicht alle juristischen eigentumsrechtlichen Fragen im Quartier geklärt sind, soll mit der Erarbeitung planerischer Unterlagen begonnen werden. So sollen in der Folge von Nord nach Süd am Cottbuser Ostsee Flächen für Forschung/Entwicklung, Wohnen, Gastronomie, Wassersport, Gesundheit, Werft, Bootsanleger und Touristik vorgeplant werden. Das Ziel eines energetischen Konzepts der CO²-Neutralität soll dabei weiter verfolgt werden.
Informiert wurde, dass der Aufwand zur Pflege des Baum- und Grünbestandes in der Stadt weiter hohe Ressourcen (485 TEURO pro Jahr) benötigt und nicht abzusehen ist, dass dabei auch die vermehrt auftretenden Trockenschäden mit beseitigt werden können.
Die Entwicklungsgesellschaft Cottbus stellte Details zum Betrieb, zur Vermietung/Reservierung und zur Austattung des Regionalen Cottbuser Entwicklungs Centrums (RCGC - der Name bedarf wohl noch einer Änderung) vor. Augenmerk wurde dabei auf akademische, technologische, energetische und industrielle Startups, die entstehen sollen, gelegt. Bild unten: Bauphase. Die Fertigstellung des Gründerzentrums ist nunmehr für Dezember 2021 geplant.
Interessante Informationen kamen von den Stadtwerken: Trotz Corona und den damit verbundenen Lieferverzögerungen bei Elementen des neuen Kraftwerkes ist die Fertigstellung im August realisierbar. Erschreckend waren mögliche maximale Bedarfsanmeldungen für Strom von künftigen Hotspots wie TIP, BTU, Bahnwerk, Logistik Lipetzker Str. und Wasserstoffzentrum Querstrasse. Allein von diesen neuen Stromabnehmern kann die doppelte bisher für das gesamte Cottbus verbrauchte Menge von ca. 45 MW, also 90 MW beansprucht werden. Dabei ist noch nicht einmal das Hafenquartier "Cottbuser Ostsee" und die medizinische universitäre Ausbildung am CTK mit veranschlagt. Dafür muss neben der Lieferbarkeit des Stromes vor allem die teure leitungsmäßige Erschließung der neuen Abnehmerstandorte gesichert werden. Wenn man sich an die in der vergangenen Woche fast kollabierte europäische Stromwirtschaft erinnert, hat man wohl viele weitere Fragen...
Die WRL - Wirtschaftsregion Lausitz GmbH - die mit der Entwicklung/Begleitung/Abwicklung der Projekte des Strukturwandels durch das Land Brandenburg beauftragt wurde, soll durch eine Mehrheitsbeteiligung des Landes Brandenburgs gestärkt werden. Ob dies gelingt und nicht doch das befürchtete Gerangel der verschiedenen Ministerien mehr verhindert als befördert, muss die IMAG Lausitz - Innerministerielle Arbeitsgruppe Lausitz - erst noch bei der  zügigen Bewilligung von Projekten beweisen....

Der Einstieg in das Recherchesystem des Wirtschaftsausschusses gelingt hier:

https://www.cottbus.de/opt/senator/abfrage/index.pl?S_SID=8yVI54A7f4cdWSLbMc6uHA:128&G_CONTEXT=mQI7B3QslcrQNaIdufwWBQ&G_ID=0:Ausschuss:66

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Im Bauausschuss Januar erfolgte keine weitere Information zum angemahnten Handlungskonzept für die Stadtverordneten zur Problematik Stadtpromenade/Einkaufszentrum.

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Gemeinsam für Cottbus fordert Pflicht zur Mitfinanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg durch das Land durch einen Antrag zur Initiierung einer Initiative:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Einvernehmen mit Cottbusverkehr GmbH bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass der öffentliche Personennahverkehr als Pflichtaufgabe der Kommunen und Landkreise im Land Brandenburg anerkannt wird. Der Einsatz des Oberbürgermeisters soll in eine Initiative münden, die vom Städte- und Gemeindetag des Landes Brandenburg, dem VBB Verkehrsverbund und auch dem Verband deutscher Verkehrsunternehmen mit getragen und begleitet wird.  

Status Quo:  
Der ÖPNV dient dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Das Regionalisierungsgesetz benennt den ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Sicherstellung der Daseinsvorsorge wird in den meisten Landesnahverkehrsgesetzen, auch im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-Gesetz - ÖPNVG) §3, Absatz 3 als freiwillige Selbstaufgabe der Kommunen definiert: „Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich des Ausbildungsverkehrs ist freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (kommunaler öffentlicher Personennahverkehr).“ Das heißt, neben dem Bedarf müssen auch Mittel vorhanden sein, um den öffentlichen Personennahverkehr weiter zu entwickeln und auszubauen.
Vielfach deckeln, kürzen oder gar streichen kommunale Finanzaufsichten die Mittel. Kommunen argumentieren daher seit langem, der ÖPNV müsse Pflichtaufgabe werden. Dann könnte er von den kommunalen Verwaltungen wie etwa Abwasser- oder Müllbeseitigung behandelt werden. Nur die Schülerbeförderung ist bereits jetzt eine Pflichtaufgabe.
Gemäß BRB-ÖPNVG §2, Absatz 2 und 4 soll der ÖPNV „der Verbesserung der Mobilität der Bevölkerung, der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen, dem Umweltschutz und der Verkehrssicherheit dienen. Er soll so gestaltet werden, dass er eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellt. […] Dem öffentlichen Personennahverkehr soll vor allem in Verdichtungsräumen bei Ausbau und Finanzierung Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt werden.“

Gründe für eine Umstrukturierung:
Die Umwandlung der bisherigen freien Selbstverwaltungsaufgabe ÖPNV in eine kommunale Pflichtaufgabe wäre ein Signal für eine zeitgemäße Verkehrspolitik und für den hohen Stellenwert des ÖPNV im Land. Die aktuelle Situation der Pandemie zeigt, wie wichtig der ÖPNV ist. Die Beschäftigten garantieren Mobilität auch in der Krise – auch für Mitarbeitende der systemrelevanten Berufe. Dies hat zur Folge, dass auch die Beschäftigten im ÖPNV selbst systemrelevant sind. Die Organisation und Verwaltung der Mittel wird verbessert. Eine landesweite Koordinierung erleichtert die Arbeit im Verkehrsverbund bei Fragen zum Tarif, zum Vertrieb oder zu angrenzenden Gebieten. Der ÖPNV erhält auch hierdurch eine höhere Schlagkraft.
Die Verkehrswende und damit einhergehenden Herausforderungen für den ÖPNV führen dazu, dass die finanziellen Ausgaben steigen werden. Bei der derzeitigen Ausgestaltung des ÖPNV als freiwillige Leistung besteht die Gefahr, dass notwendige Ausgabenmehrungen von den kommunalen Aufsichtsbehörden im Rahmen der Genehmigung des Haushalts nicht anerkannt werden. Leistungsfähigkeit städtischer Mobilität darf nicht allein von der Kassenlage der Kommunen bestimmt werden. Indem die Länder stärker in die Finanzierung des ÖPNV einsteigen, kann der ÖPNV zukunftsfähig und zum Motor der Verkehrswende gemacht werden. Die CO2-Emissionen des Verkehrs machen durchschnittlich 16,3 % der Gesamtemissionen aus. Seit 1990 haben sie sich kaum verändert, während in vielen anderen Sektoren der CO2-Ausstoß gesunken ist. Auch in diesem Bereich muss der ÖPNV mitmachen, um eine nachhaltige Veränderung und das Erreichen der Klimaschutzziele bewirken zu können.
Der ÖPNV kann – auch in der Post-Corona-Zeit – einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten und dazu beitragen, die Wirtschaft zu stabilisieren. Direkt sichert der Nahverkehr in Deutschland (Stand 2018) laut VDV 500.000 Arbeitsplätze, indirekt noch viel mehr. Die jährlich rund 12 Milliarden Euro Investitionen der deutschen ÖPNV-Unternehmen kommen zu rund 90 % direkt der Wirtschaft Deutschlands zugute.  Für mehr Lebensqualität in (Innen-)Städten ist weniger Individualverkehr (MIV) nötig. Damit die Einwohnerinnen und Einwohner dennoch mobil sein können, braucht es eine Stärkung des ÖPNV (und des Umweltverbundes).




                                 


Informationen aus der Stadtverordnetenversammlung Dezember

Oberbürgermeister Holger Kelch gedachte in seiner Ansprache zunächst der Opfer der Pandemie in Cottbus und sprach allen Angehörigen sein Mitgefühl aus. Zugleich dankte er allen Ärzten, Helfern, Pflegern, die in dieser Zeit unermüdlich im Einsatz sind und wünschte ihnen und allen Cottbusern Gesundheit.

Rückblickend erwähnte er die Fortschritte oder Leistungen im Jahr 2020: Bahnbetriebswerk, Frauenhofer-Institut, Bürocampus an der BTU, 1.Bauabschnitt Straße Döbbrick-Süd und benannte die Objekte Erich-Kästner- und Fontane-Schule, die Kindereinrichtung Pünktchen und Anton sowie das Leichhardt-Gymnasium.

Zu den Erhöhungen von Mieten oder Pachten bei Garagen und Kleingärten nahm er ebenso Stellung wie die Stadtverordneten, die nach eingehender Diskussion durch Beschluss eine Angleichung an marktübliche städtische Höhen einforderten. Damit sind bislang übliche Garagenmieten von 2, 56 Euro pro Monat (jeder Parkkartennutzer zahlt mehr!!!)  und niedrige Gartenpachten vom Tisch.

Zum Einkaufszentrum gab Holger Kelch die Information, dass bisher keine Unterlagen vom Investor zur Bewilligung einer Baugenehmigung bei der Stadt eingegangen sind und anderslautende Gerüchte unwahr seien. Die städtische Verwaltung befinde sich zur Zeit auch in der internen Abstimmung, um das von den Stadtverordneten angeforderte Handlungskonzept zum innerstädtischen Vorhaben vorzulegen.

Die Beschlüsse der Stadtverordneten sind unter www.Cottbus.de einsehbar. Die Stadtverordneten spendeten für die Cottbuser Tafel 520 EURO.

Nachtrag: Dem in einer nichtöffentlichen Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschluss zu einer kommunalen Minderheitsbeteiligung des CTK am Niederlausitzer Klinikum folgte der Kreistag Oberspreewald-Lausitz nicht und stimmte mit 28 zu 20 Stimmen für eine Mehrheits-Privatisierung durch den Krankenhausbetreiber Sana.

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Neue Info zum Einkaufszentrum Cottbus

  • CityDezember2020

                                    


Offener Brief der Bürgerinitiative SCHÖNES COTTBUS an Oberbürgermeister Holger Kelch 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

der Bürgerinitiative „Schönes Cottbus“ in der City Allianz Cottbus wurden die Fragen des Einwohners Ingo Karras und von Rechtsanwalt Frank Mittag an Sie zur Kenntnis gegeben. Sie hatten diese Fragen von Bürgermeisterin Marietta Tzschoppe beantworten lassen. Das ist selbstverständlich ihr gutes Recht. Die Fragesteller haben uns aber darauf hingewiesen, dass sie ganz bewusst diese Fragen an Sie gerichtet haben, weil der Frau Tzschoppe unterstehende Baubereich seit Jahren bewiesen hat, dass er mit dem Stadtärgernis Schandfleck Blechen Carrè II keine Lösung findet. Auch wenn es sich um eine Privatfläche handelt, kann und darf es nicht sein, eine solche unansehnliche Fläche von mehr als 5000 Quadratmetern den Cottbusern und ihren Gästen zu präsentieren. Wie würde wohl unsere Stadt aussehen, wenn alle privaten Flächenbesitzer ihre Grundstücke in einem solchen Zustand zur Schau stellen würden? So wie der Baubereich in der Stadtverwaltung findet auch der Flächenbesitzer EKZ Stadtpromenade GmbH offenbar keine Lösung. Will er es vielleicht gar nicht? Bauen kann er offenbar nicht im vereinbarten Rahmen. Statt dessen wird eine neue Variante aufgetischt, die weder dem Stadtbild dient, noch von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht wird. Geschäftsführer Becker sagt, sein bisheriges Projekt passt nicht mehr in die Zeit, sind in dieser Art nicht mehr üblich! Andere Städte beweisen das Gegenteil. Fünf davon haben wir in einem unserer Schandfleck-Protokolle genannt. Und jetzt kommt sogar noch Cottbus hinzu. Die Edeka wird mit dem Lausitzpark zeigen, wie es gehen kann! Wir wünschen dem Unternehmen schon jetzt ein gutes Gelingen. Aber was kann das für die Innenstadt bedeuten? Wenn jetzt schon nicht wenige Cottbuserinnen und Cottbus gern in Dresden, Leipzig oder Berlin einkaufen, werden sie wahrscheinlich auch im Lausitzpark attraktive Einkaufsmöglichkeiten finden. Die Innenstadt wird weiter geschwächt. So wie es jetzt aussieht, hat die EKZ GmbH nicht die erforderlichen Ideen und höchstwahrscheinlich auch nicht die Möglichkeit, etwas Attraktives in der Innenstadt zu entwickeln. Wir bestehen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, auf die unverzügliche Anlage einer Grünfläche. Der Schandfleck muss schnell verschwinden! Jeder Tag an dem nichts geschieht, schadet dem Ansehen der Stadt. Nach dem Scheitern des Projekts Blechen Carrè II werden noch Jahre vergehen, bis eventuell etwas Neues in Aussicht ist und nach dem aktuellen Baurecht schnell umgesetzt werden kann. Warum hat die Bürgermeisterin nicht auf den § 10, Absatz 2 des Ordnungsmaßnahmevertrags hingewiesen? Wäre er zur Anwendung gekommen, hätten wir heute keinen Schandfleck, oder sehen wir das falsch? Im Paragraf 10, Absatz 2 ist zu lesen: „Sollte durch den Eigentümer mit der Errichtung der Neubebauung nicht in der Satz 1 (hier nicht mit genannt)   vereinbarten Zeit zur Fertigstellung des Vorhabens begonnen werden, ist die Baugrube nach Sicherung der verbleibenden stadttechnischen Leitungen fachgerecht zu verfüllen und die entsprechende Fläche in einer der innerstädtischen Lage angemessenen Art und Weise provisorisch zu befestigen und zu begrünen.“ Nichts dergleichen ist erfolgt. Warum nicht? „Nach dem Ordnungsmaßnahmevertrag hätte begrünt werden müssen. Jetzt aber soll dieser aufgehoben werden. Warum wurde der Schandfleck nicht ausgeklammert, der Sanierungserfolg ist ja noch nicht eingetreten“, stellt Stadtverordneter Rechtsanwalt Frank Mittag empört fest. Als Bürgerinitiative fragen wir Sie, Herr Oberbürgermeister, welches Druckmittel hat die Stadt jetzt noch nach Aufhebung der Sanierungssatzung und des Ordnungsmaßnahmevertrages? Will man gar keins mehr um jetzt erst recht weiter sagen zu können, wir können nichts machen? Rechtsanwalt Dr. Michael Burrack hat in seinem - von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten -  schon den engen Handlungsspielraum deutlich gemacht, der auch auf Versäumtes der Bauverwaltung zurückzuführen ist. Wenn Cottbus für die Zukunft gerüstet sein will, darf man nicht nur auf Fördermittel von Bund und Land hoffen und warten, sondern man muss auch die eigenen Hausaufgaben erledigen. Ein Schandfleck wie wir ihn im Stadtzentrum haben, ist keine gute Empfehlung für potentielle Investoren. Die Bürgerinitiative „Schönes Cottbus“ in der City Allianz ist bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit für einen schnellen Wandel am Schandfleck zu sorgen. Aber wir werden nicht die Hausaufgaben der Verwaltung übernehmen.


 



Anfrage  „EKZ GmbH“ von Herrn Mittag zur Stadtverordnetenversammlung vom 25.11.2020

1. Warum wurde durch den Oberbürgermeister die Verpflichtung zur Erstellung eines Handlungskonzeptes zum 30. September 2020 aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2020 (EKZ GmbH 2. Bauabschnitt) nicht erfüllt? Warum ignoriert er die Autorität der StVV?

Aktuell wird seitens der Verwaltung noch an dem Handlungskonzept gearbei-tet. Aufgrund der in der Sommerpause erfolgten Konzeptüberarbeitung des EKZ und der Vorstellung der erneuten Umplanung des Vorhabens durch Herrn Becker im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr im Oktober 2020 hat sich die Bearbeitung des Handlungskonzeptes verzögert. Sobald die angekündigten Unterlagen bei der Verwaltung eingehen, werden diese auf Konformität mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes geprüft und das Handlungskonzept finalisiert. Zudem wurden die potenziellenHandlungsoptionen in der Sitzung der StVV im Juni 2020 durch Herrn Dr. Burrack vorgestellt. Das Handlungskonzept wird im Wesentlichen auf diesen Erkenntnissen aufbauenund dabei die zwischen-zeitliche Entwicklung berücksichtigen.

2. Beabsichtigt der Oberbürgermeister, die EKZ GmbH zur Erfüllung des Ordnungsmaßnahmevertrages vom 24. November 2010 in der Anpassung und Auslegung im Sinne §§ 242, 313 BGB an den Städtebaulichen Vertrag vom 20. September 2016 (provisorisches    Verfüllen der Hohlräume, Befestigen der Fläche, Herstellung einer Grünanlage nach städtischen Vorgaben wegen offensichtlicher zukünftiger Nichteinhaltung der vereinbarten Fertigstellungsfrist zum 31.12.2021 und fruchtlosem Verstreichen der Vertragsfrist zum 31.12.2019 Bauzeit laut GF Becker 13 Monate) (ggfs. gerichtlich) zu zwingen und zu vollstrecken (§ 167 VwGO, § 169 VwGO, § 887 ZPO)? Pacta sunt servanda - Verträge sind zu erfüllen! Wenn nein, warum nicht?

Eine zwangsweise Inanspruchnahme des Vorhabenträgers aus dem OMV mit dem in der Frage umschriebenen Ziel wird aufgrund der erheblich veränderten Rahmenbedingungen seit Ver-tragsabschluss nicht als realistisch und erfolgversprechend eingestuft. Die Sanierungssatzung wird voraussichtlich durch Beschluss der StVV im November 2020 aufgehoben. Der bestehende OMV ist an die Durchführung der Sanierung gekoppelt. Somit ist er spätestens  mit  Bekanntmachung der  Aufhebungssatzung  aufzuheben  bzw.  zu  kündigen.  Die Möglichkeit zum Abschluss eines neuen Vertrages zur Förderung der  verbleibenden  Abbruchmaßnahme  wird  derzeit  durch  die  Verwaltung geprüft und mit dem Fördermittelgeber   abgestimmt.

3. Beabsichtigt der Oberbürgermeister die Baugenehmigung für die EKZ GmbH aus wichtigem Grund zu widerrufen bzw. aufzuheben und den Städtebaulichen Vertrag vom 20. September 2016 zu kündigen, weil die EKZ GmbH öffentlich erklärt hat, den Vertrag vom 20. September 2016 auch bis zum 31.12.2021 nicht erfüllen zu wollen bzw. zu  können (Herstellung in der genehmigten und vereinbarten Größe und Gestaltung) und eine Vertragserfüllung auch objektiv nicht mehr möglich ist?

Die Frage unterstellt die Möglichkeit, die Baugenehmigung aus wichtigem Grund widerrufen bzw. aufheben und städtebaulichen Vertrag v. 20.9.2016 kündigen zu können, weil und nachdem der Vorhabenträger angeblich öffentlich erklärt hätte, den städtebaulichen Vertrag auch nicht bis 31.12.2021 erfüllen zu wollen bzw. zu können. Zu den grundsätzlichen Möglichkeiten und Voraussetzungenvon Widerruf und Rücknahme der Baugenehmigung sowie Kündigung des städtebaulichen Vertrags wird auf die Stellungnahme von Rechtsanwalt Herrn Dr. Burrack vom 22.Juni 2020 (s.dort S. 19 ff., S. 23 ff.)  verwiesen. Danach sind Ansatzpunkte für eine Widerruflichkeit/Rücknehmbarkeit der Baugenehmigung nicht gegeben. Der städtebauliche Vertrag hingegen ist kündbar. Überlegungen zur Kündigung des Vertrages und zur Änderung des Planungsrechtes sind Inhalt des aktuell in Bearbeitung befindlichen Handlungskonzeptes. Ungeachtet des Prüfergebnisses und der Anschlusshandlungen bliebe die Baugenehmigung bestehen.


Geantwortet hat Frau Bürgermeisterin Marietta Tzschoppe in Vertretung.

                                      


BÜRGERINITIATIVE INFORMIERT ZUR COTTBUSER INNENSTADT:

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Bürgeranliegen: Illegale Sperrmüllablagerungen in Neu-Schmellwitz

In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Beschwerden über illegale Sperrmüllablagerungen auch in Cottbus-Schmellwitz.
Trotz der Bemühungen der Stadtverwaltung, Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, der Stadtteilmanagerin Frau Kühl (Die Linke) und des Bürgervereinsvorsitzenden Herrn Tietz (SPD) wurde keine Änderung der Zustände erreicht.
Auf eine diesbezügliche Anfrage des Stadtverordneten Michael Steinberg (Gemeinsam für Cottbus) an die Stadtverwaltung wurde ihm folgende Antwort erteilt:
"Leider mehren sich die unangemeldeten Ablagerungen von Sperrmüll im gesamten Stadtgebiet. Die Frage, ob die ALBA nicht pauschal ein paar Runden fahren könnte oder generell bestimmte Stadtgebiete an festgelegten Terminen absucht, wurde auch in der Vergangenheit mehrfach diskutiert. Im Ergebnis dieser Beratungen wurde beschlossen, das Holsystem mit Anmeldung aufrecht zu erhalten.

Begründung:
1. Durch die „Suche“ nach Sperrmüll würden erhebliche Mehrkosten entstehen, da in diesem Falle alle Straßen abzufahren wären und eine im Verhältnis zur Sammelmenge deutlich längere Fahrstrecke absolviert werden müsste. Das zöge den Einsatz von mehr Personal und Fahrzeugtechnik nach sich. Im Moment erfolgt die Abfuhr nach einem Tourenplan, welcher die Abholung innerhalb von 12 Werktagen gewährt.
2. Es ergeben sich rechtliche bzw. Haftungsprobleme, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch kurzzeitig für einen Umzug auf dem Gehweg abgestellte Gegenstände mit eingeladen werden (das ist sogar bei dem jetzigen System bereits vorgekommen). Da leider oft auch noch völlig intakte Möbel keine Nachnutzung finden und zum Sperrmüll angemeldet werden, ist die rein optische Unterscheidung kaum möglich.
Wie sie selbst schon ausgeführt haben, steht die Frage des Anmelders im Raum. Hierzu stehen wir mit den jeweiligen Vermietern im Kontakt. Diese organisieren über ihre Hausmeister die Nachholung der Anmeldung. Zudem kontrolliert das Ordnungsamt regelmäßig die Bereitstellung und meldet bei Bedarf seinerseits nach. In beiden Fällen ist zu beachten, dass sich die Abholung zeitlich verzögert, da die dann aktuellen Sperrmülltouren bereits ausgelastet sind und jeweils erst der nächstmögliche freie Termin verwendet werden kann. Die Nichtanmeldung von Sperrmüll ist also kein Kavaliersdelikt und beeinträchtigt in jedem Falle das Erscheinungsbild und die Wohnqualität in der Stadt. Uns bleibt hier im Moment nur die stetige Aufklärung, bei der wir alle politisch Beteiligten um Unterstützung bitten."

Die Fraktion Gemeinsam für Cottbus wird jetzt folgenden Lösungsansatz verfolgen:
Ein Mitglied der Fraktion wird in kürzeren Zeiträumen (etwa monatlich) den Stadtteil Neu- Schmellwitz abfahren und die Orte der illegalen Ablagerung von Sperrmüll fotografieren und mit Standortangabe der Stadtverwaltung, Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, und dem Sicherheitszentrum per Mail mitteilen.
Alle Bürger werden ebenfalls aufgerufen, die Standorte von illegalem Sperrmüll dem sicherheitszentrum@cottbus.de  oder  der  Stadtverwaltung  unter  der  Telefonnummer  0355 6123456 mitzuteilen.
Packen wir es GEMEINSAM an!

  • CBPLatte

                                        


BÜRGERINITIATIVE UND GEMEINSAM FÜR COTTBUS: 

Schon wieder gibt es kein Zeichen des Fortschritts am Schandfleck Blechen Carrè II. Da kündigte der sogenannte „Investor“ am 14. Oktober in der Sitzung des Bauausschusses an, er werde bis Ende des Monats einen veränderten Bauplan bei der Stadt einreichen! Eine Nachfrage der Bürgerinitiative „Schönes Cottbus“ in der City Allianz ergab, dass er die nicht erbrachten Unterlagen (so war es schon mehrfach) bis Mitte November (2020?) einreichen will. Diese bezeichnete Oberbürgermeister Holger Kelch in der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten völlig richtig als enttäuschend.  Dennoch werden sie offen geprüft, obwohl es dafür keine Zustimmung geben wird. Nicht bei der Mehrheit der Einwohner und wohl auch nicht im Rathaus. Aber so ist es in Deutschland, wen wundert es da, dass Vieles unnötig lange dauert. Schnelles Handeln ist endlich erforderlich! Es gab schon mehrere diskussionswürdige und brauchbare Vorschläge von Stadtverordneten. Stadtverordneter Frank Mittag (fraktionslos) brachte einen sehr klugen Vorschlag zur Verkürzung des gesamten Prozedere in puncto Schandfleck ein. Er schlug eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Fraktionen vor, die einen Vorschlag zur Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung erarbeitet. Dem wurde leider nicht zugestimmt.  Im  Bundestag haben sich solche Arbeitsgruppen schon oft bewährt. Abgeschmettert wurde auch der Vorschlag des Stadtverordneten Michael Steinberg (jetzt GfC-Fraktion) zur Begrünung des Schandflecks. Die Begründungen dafür waren für uns nicht nachvollziehbar. Auffallend ist für uns: es gibt Stadtverordnete die sich  immer wieder darin üben, Vorschläge zur Beseitigung des Schandfleck-Areals abzulehnen oder zumindest in Zweifel zu ziehen. Selbst aber bringen sie keine Ideen dafür in die Debatte ein. Apropos Debatte: es gibt sie nicht wirklich. Wenn es nicht ewig so bleiben soll im Herzen der Stadt, dann müsste es sie endlich geben, Der schon erwähnte Stadtverordnete Frank Mittag (Beruf Rechtsanwalt) hat sich kürzlich mit drei Fragen an die Stadtverwaltung gewandt. Eine davon bezieht sich auf die Vertragsstrafe bzw. Bürgschaft bei Nichteinhaltung der vereinbarten städtebaulichen Gestaltung der Fassade sowie den Termin der Gebäudefertigstellung. Die Antwort ist da, aber die Fassade und das Gebäude nicht. Frank Mittag sieht die Antwort nur teilweise richtig und hält sie damit insgesamt für falsch. Auf rechtliche Versäumnisse wies auch der Berliner Rechtsanwalt Dr. Michael Burrack hin (nichtangepasster ordnungsrechtlicher Vertrag). Für uns ergibt sich daraus ein noch nicht vollständig definierbares Bild: Wird das Thema Schandfleck nicht konsequent behandelt, weil es eigene Fehler gab? Deshalb die Frage: Wurden alle rechtsrelevanten Entscheidungen unter Hinzuziehung juristischen Sachverstands getroffen? Die Stadt hat ein Rechtsamt. Hatte es in manchen Fällen Einwände erhoben, die von Entscheidungsträgern nicht berücksichtigt wurden?

                     


Interessante Informationen aus der parlamentarischen Arbeit:

Anfrage unserer Fraktion zur Baulandsituation in der Stadt wurde beantwortet!
Beantwortung Anfrage 85_20 GfC Bauland.pdf (264.05KB)
Anfrage unserer Fraktion zur Baulandsituation in der Stadt wurde beantwortet!
Beantwortung Anfrage 85_20 GfC Bauland.pdf (264.05KB)
Neue Informationen zum Schandfleck Stadtpromenade!
Beantwortung Anfr. 84_20 Mittag Stadtpromenade.pdf (263KB)
Neue Informationen zum Schandfleck Stadtpromenade!
Beantwortung Anfr. 84_20 Mittag Stadtpromenade.pdf (263KB)
Auskünfte der Stadtverwaltung zum Hygienekonzept!
Antwort 88 20 Kontrolle Hygiene-Konzepte.pdf (214.88KB)
Auskünfte der Stadtverwaltung zum Hygienekonzept!
Antwort 88 20 Kontrolle Hygiene-Konzepte.pdf (214.88KB)
Hinweise zur Konzeption zur Errichtung eines Dezernates für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und Strukturförderung in der Stadt Cottbus
Hinweise2GBV.pdf (210.88KB)
Hinweise zur Konzeption zur Errichtung eines Dezernates für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und Strukturförderung in der Stadt Cottbus
Hinweise2GBV.pdf (210.88KB)


                        


Interessantes aus der 12.Stadtverordnetenversammlung am 28. Oktober 2020

Die Stadtverordneten begrüßten die Präsidentin der BTU Cottbus-Senftenberg, Prof. Grande. Sie informierte über ihre nächsten Arbeitsschritte, die folgende drei Schwerpunkte enthalten sollen:

  1. Die BTU muss zu einem Innovationszentrum der Lausitz ausgestaltet werden und die Studierendennachfrage soll dabei erhöht werden. Ein ganzheitliches Marketing und neue Studiengangsmodelle sollen das befördern.
  2. Eine Schärfung des Forschungsprofils soll durch die Bündelung der Kräfte erfolgen. Dabei wird Wert gelegt auf leistungsstarke Cluster.
  3. Wichtig ist, dass auch mehr Universität in der Stadt existiert und hier eine Verschmelzung von Studium, Kultur und Alltagsleben stattfindet, um ausgebildete Fachkräfte in der Region halten zu können.

Wichtig war die Einschätzung der Präsidentin, dass die eingesetzte Kommission zur Errichtung einer Medizinerausbildung in Cottbus ergebnisoffen arbeitet. Wer meint, dass die Kommission nur nach den Details einer bereits feststehenden universitären Ausbildung, angedockt an das CTK oder die BTU sucht, irrt. Hier steht die Frage zur Beantwortung, ob überhaupt eine Medizinerausbildung in Cottbus etabliert wird. Zur Errichtung weiterer Ausbildungsgänge, wie der Berufsschullehrerausbildung, der Hebammen- oder Apothekerausbildung, ist sie gern zu Gesprächen mit dem Oberbürgermeister und den Stadtverordneten bereit. Ein Drama für das Innenleben der BTU Cottbus-Senftenberg sei jedoch die derzeitige organisatorische und finanzielle Situation, die durch die Corona-Pandemie entstanden ist.  

Für den Oberbürgermeister waren die Auswirkungen der Pandemie nicht das Wichtigste zu Beginn seiner Ausführungen. Er referierte ausführlich über die Eröffnung des Wendischen Museums…, informierte über das anstehende Prüfverfahren zum Schandfleck EKZ und forderte, dass die Migrationssozialarbeit (zur Zeit 44 Stellen) zukünftig Pflichtaufgabe werden soll, um eine Ausfinanzierung durch Land und Bund zu gewährleisten.

Der Geschäftsführer Thalmann von Cottbusverkehr informierte über die Corona-Ausfälle im Fahrgastbereich und bei den Einnahmen. Sieben der 21 Straßenbahnen, die mehr als 30 Jahre alt sind, werden ab Ende 2023 durch SKODA-Bahnen ersetzt. Für die dreizehn als Option bis zum 21.Januar 2022 anzuzeigenden weiteren Straßenbahnen sei jedoch die Finanzierung offen.

Die Fraktion Gemeinsam für Cottbus forderte hier den Kampf aufzunehmen, um endlich den öffentlichen Personennahverkehr als Pflichtaufgabe der Kommunen im Land Brandenburg anzuerkennen, damit das Land Brandenburg eine Finanzierungspflicht zu übernehmen hat. Der Geschäftsführer könnte sich eine gemeinsame Initiative der Nahverkehrsbetriebe und des Städte- und Gemeindebundes Brandenburgs vorstellen.

Die Stadtverordneten appellierten anschließend an alle Bürgerinnen, Bürger und Gäste der Stadt in dieser schwierigen Zeit, "eng beieinander" zu stehen – aber geschützt und mit ABSTAND!

  • 20200322_143642

                          


Dringender Aufruf der Stadtverordnetenversammlung an die Bürgerinnen, Bürger und  die Gäste der Stadt Cottbus/Chóśebuz

Die Corona-Pandemie hat auch in unserer Stadt zunehmend zu Regularien geführt, die mit Einschränkungen und Geboten verbunden sind. Wir alle sind auch weiter gefordert, die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Das Corona-Virus macht  keine Ferien. Daher liegt es weiterhin an jedem und jeder einzelnen von uns, umsichtig zu handeln und den Auflagen zu folgen. Nur so können wir gemeinsam das Virus eindämmen und ganz langsam zu immer mehr Alltag zurückkehren.

Wohlwissend, dass die Pandemie allen Bürgern seit März viel abverlangt habe, bitten wir alle, ihre bis jetzt bewiesene hohe Verantwortung und Achtsamkeit zu bewahren, damit sich die Situation nicht weiter verschlechtert und wir unseren Wirtschafts- , Bildungs-, Kultur- und Sportinteressen im Alltag wieder nachgehen können.

Unsere sozialen Kontakte, unser Alltagsrhythmus und unsere hohe bisherige Lebensqualität müssen es uns wert sein, vorübergehend Einschränkungen im Kampf gegen die Pandemie mitzutragen.

Lassen sie uns jetzt eng zusammenstehen – geschützt und mit Abstand!


                             


  • schandeoktnov

                           


Kaufhalle in der City Cottbus endlich wieder da!

Die EKZ GmbH macht es ab Ende 2021 mitten in der City wieder möglich. Der Chefinvestor Becker stellte am 14. Oktober im Bauausschuss völlig überraschend ein total neues Projekt vor, welches sich mit dem bestehenden B-Plan wohl nicht verträgt...
Einer der bisherigen Gründe der Verzögerung, eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch löschen zu wollen, besteht weiterhin. Der Antrag sei wohl erarbeitet, aber noch nicht gestellt, um im 1. Quartal 2021 beginnen zu können. Die Zusicherungen zweier Baufirmen die Leistungen in 12 Monaten zu erbringen, eine solche Halle zu erstellen sollen vorliegen...

Zukünftig soll in einer schnörkellosen schmucklosen Halle eine Tiefgarage entstehen. Die PKW und LKW-Lieferzufahrt soll über die eben erst hergestellte "Flaniermeile" der Stadt erfolgen und sich diese mit Bürgern, Kinderwagen, Radfahrern teilen...

Im Erdgeschoss soll ein Lebensmittel- und ein Drogeriemarkt einziehen. Eine Mall und kleine Geschäfte soll es nicht geben. Eine erste Etage wird es auch nach den Vorstellungen des Bauherren, der bis Ende Oktober neue Pläne einreichen will, nicht geben. Der Grund: für Büroräume eines einzig möglichen Mieters der Gesamtfläche gibt es langfristig keine Interessenten...
Als besonderes Detail wolle der Investor das Dach der Halle begrünen und mit Bäumchen aufhübschen...

Verwaltung und Stadtverordnete nahmen fassungslos diese Variante zur Kenntnis. Die Baubehörde muss nun prüfen ob das neue Vorhaben baurechtlich zu den bisherigen B-Plänen passt.

Parallel dazu wird das angemahnte Handlungskonzept der Stadt Cottbus zum weiteren Umgang mit dem Vorhaben den neuen Bedingungen angepasst und im November besprochen.


  • Kaufhalle

                              


Cottbuser Ostsee im Focus der Diskussion   

Ende September hatte auf Anregung aller Fraktionen der Bauausschuss ins Stadthaus geladen, um die Mitglieder des Bauausschusses, die Stadtverordneten, die Stadtverwaltung und die Cottbuser Bevölkerung auf den neuesten Stand der Planungen zu bringen. Die Sitzung währte dreieinhalb Stunden und verlangte den Teilnehmern einiges ab...

Ostseemanager Stefan Korb, ab 1. Dezember bei der Stadt Cottbus als Referatsleiter für Strukturwandel, Digitales und Ostseemanagement tätig, stellte die Entwicklungsstrategie der Seevorstadt und die Gestaltungsfibel vor. Dabei ging er auch auf den Strukturwandel allgemein ein und erklärte die Projektstände: Seeachse, Rundweg, Kanallandschaft,ÖPNV-Erschließung, Strände. Die Kosten werden gegenwärtig auf 350 Mio. EUR geschätzt, die durch Investoren, Fördermittel und aus dem Haushalt der Stadt Cottbus aufgebracht werden sollen.

Anschließend versuchte Jörg Walther von der BTU Cottbus-Senftenberg das Mobilitäts- und Energieversorgungskonzept für ein zu errichtendes CO2-neutrales Hafenquartier vorzustellen. Es handelte sich um Zukunftsvisionen, wenn bestimmte Technologien vorhanden sein könnten. Die Visionen eines Wissenschaftlers? Erstaunen löste aus, dass diskutiert wird, 200 der ca. 400 errechneten Stellplätze für PKW einzusparen, da die Besucher des Ostsees ohnehin in der Zukunft mit dem ÖPNV bzw. mit dem Fahrrad anreisen sollen!

Dann erläuterte Stefan Korb die Hafenplanung der Gemeinde Teichland und Franziska Uhlig-May von der LEAG unterrichtete über den Stand der Flutung des Ostsees. Der Wasserspiegel des Ostsees ist durch aufsteigendes Grundwasser und die Einleitung von Grubenwasser etwas gestiegen. Aus der Spree wird seit Frühjahr 2020 jedoch kein Wasser mehr eingeleitet, da selbst die Spree zurzeit mit 70 % Grubenwasser befüllt wird. Dennoch soll alles im Zeitplan liegen.

Interessant waren die Ausführungen des Vertreters des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Es gibt im Bereich Ostsee und Seevorstadt insgesamt noch 130 Verfahren zur Flurbereinigung (Grundstückstausch). Manche Eigentümer aus Erbengemeinschaften müssen erst langwierig ermittelt werden. Unklar blieb, wie auf der Grundlage dieser Datenlage die Grundstückssteuer eingezogen wird. Hier wird nachgehakt! Das Flurbereinigungsverfahren liegt nach Angaben des LELF zwei Jahre hinter dem Plan zurück und könnte so zu einer entscheidenden Bremse für die Entwicklung des Ostsees werden. Die Stadt hat mehrere Vorkaufsrechtsatzungen erstellt. Diese werden zurzeit in den Ausschüssen diskutiert, beraten und sollen dann in der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet werden. Damit soll gesichert werden, dass Transaktionen des Grundstücksmarkes immer mit einer Prüfung des Vorkaufsrechtes der Stadt Cottbus verbunden werden. Möglichen Spekulationen soll damit Einhalt geboten werden.





                                


Spezial des Staatstheaters für unsere Stadt


Zur 30. Wiederkehr des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik, dem Tag der deutschen Einheit, hatte die Stadt Cottbus geladen. Intendant Stephan Märki eröffnete das Spezial des Philharmonischen Orchesters unter Leitung seines Generalmusikdirektors Alexander Merzyn im Großen Haus. Der musikalische Bogen spannte sich von Ruth Zechlin bis zu Brahms. Der Cottbuser Pfarrer Christoph Polster baute Brücken zwischen seinem Vater und der Künstlerin Zechlin, beschwor die Achtsamkeit auf unsere erungenen Freiheiten und zeichnete einen beschwerlichen aber erfolgreichen Weg der Entwicklung unserer Stadt.


11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2020

Eine Entwicklungsvereinbarung zum Cottbuser Ostsee wurde durch LEAG, BTU und die Stadt Cottbus unterzeichnet. Zu Problemen des Strukturwandels informierte MdB Klaus-Peter Schulze. Neben all den Ideen, Projektvorstellungen, Wünschen und Visionen machte er auf folgende Fragestellungen aufmerksam:

1. Wer sichert nach dem Kohleausstieg die Gipsproduktion? 60 % der bisher genutzten Menge kommen bisher als Abfall aus der Kohleverstromung. Den vorgebrachten Einwand beantwortete das zuständige Bundesministeriums: man könne den Baustoff Gips durch Stroh und Lehm ersetzen. Heiterkeit im Saal! Bauleute wissen: Gipskartonplatten erreichen Brandsicherheit F90, Stroh und Lehm F20....  

2. Rückbauverpflichtungen gibt es bisher für das Kraftwerk Jänschwalde nicht. Wer finanziert dies oder wollen wir eine Industrieruine in Jänschwalde?

3. Wie können wir die Müllmitverbrennung, die bisher durchgeführt wurde bei der Kohleverstromung mit einem Volumen von ca. 2 Mio Tonnen Müll, zukünftig ersetzen. Schwarze Pumpe hat bereits eine neue Müllverbrennungsanlage in Betrieb genommen...

4. Das Problem des Wassermanagements scheint für die Zukunft nicht gesichert. Jetzt schon kommen 70% des fließenden Spreewassers aus dem Bergbau...

Ein Missverständnis bei dem Vorschlag zur Errichtung einer Sonderwirtschaftszone brachte den Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg Prof. Steinbach in Rage und zu Vorwürfen, die durch die Verweigerung eines Rederechts für eine Stadtverordnete  nicht entkräftet werden konnten.
Informiert wurde durch den Oberbürgermeister, dass der Errichter des Einkaufszentrums Stadtpromenade im nächsten Bauausschuss weitere Informationen liefern will. Vorinformiert wurde, dass im 2.Quartal 2021 mit dem Bau begonnen wird und im 4.Quartal 2021!!!! (Korrektur Büro OB am 1.10.: Fertig 2022!!!) das Einkaufszentrum mit 4 Ankermietern und Büroflächen im Obergeschoss fertig gestellt sein soll. Im Wesentlichen will man sich an die beantragte äußere Gestaltung halten...
Informiert wurde, dass zur Klage gegen die Kommunalwahl 2019 am 17.12. 9.30 Uhr im Saal D in der Vom-Stein-Str. verhandelt wird.
Im parlamentarischen Ablauf wurden dann Vorlagen und Anträge mehrheitlich verabschiedet. Zum Antrag einen Geschäftsbereich Wirtschaft, Digitalisierung und Strukturentwicklung in der Stadtverwaltung zu errichten, gab es eine namentliche Abstimmung, die mit 36 Ja Stimmen, 8 Enthaltungen und einer Neinstimme endete.


Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung

 

  • 20200930_140733


                                  


Sachkundige Einwohner verstärken unsere Kompetenz

Frau Ulrike Lehmann wird sich mit ihren Erfahrungen im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Rechte für Minderheiten einbringen.

Die Fraktionäre von GEMEINSAM für COTTBUS freuen sich auf eine konstruktive sachorientierte gemeinsame Arbeit zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cottbus und wünschen den neuen Ehrenamtlern ein gutes Gelingen.

Haben auch Sie Interesse an einer Mitarbeit als sachkundiger Bürger in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung wenden Sie sich an  GfC-Fraktion@web.de oder 0176 8609 4622.


                                     


Bericht zur Akteneinsicht über die Pläne des EKZ 2. BA bei Herrn René Becker, dem Bauherrn Einkaufszentrum Stadtpromenade, am 16.09.2020 im Blechen Carreé  von Michael Steinberg.


Entsprechend der Einladung von Herrn Becker auf der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juni 2020 kam es nach einigem hin und her zu o.g. Termin, an dem 9 Stadtverordnete unterschiedlicher Faktionen teilnahmen. Für die Fraktion Gemeinsam für Cottbus (GfC) nahmen Dr. Margrit Koal und Michael Steinberg an der Beratung teil. Herr Becker referierte zur Geschichte des EKZ und der verworrenen Geschäftsstruktur der beteiligten Gesellschaften. Die Erklärung endete mit der Feststellung, dass noch ein alter Miteigentümer der Baugrundstücke im Grundbuch steht, der erst gestrichen werden muss. Die Verträge dazu sind schon seit einiger Zeit unterzeichnet…aber es zieht sich. (Sarkastisch gesagt: Es könnte noch Jahre dauern). Bevor der alte Miteigentümer nicht aus dem Grundbuch gestrichen ist, gewährt keine Bank einen Kredit, denn die Bank will immer zuerst im Grundbuch stehen. Man kann bezweifeln, ob das alles so stimmt!  

Herr Becker sagte, dass er noch Fördermittel für den Abriss besitzt. Diese verfallen nach seinen Angaben  zum 31.12.2020. Ob der Fördermittelbescheid verlängert wird, ist noch unklar. Die Anregung von Michael Steinberg doch jetzt schon als Zeichen guten Willens mit den Abrissarbeiten zu beginnen, da das Geld ja da ist, wurde mit dem Hinweis auf höhere Kosten bei der Baustelleneinrichtung, abgelehnt. Das ist nach Ansicht von Michael Steinberg nur ein vorgeschobenes Argument. Die Abrissfirma soll nach öffentlicher Ausschreibung schon seit Jahren feststehen, da es damals eine öffentliche Ausschreibung war. Also könnte sofort mit den Abrissarbeiten begonnen werden!

Als Ergebnis der Beratung kann festgestellt werden, dass in diesem Jahr nicht mehr mit dem Bau begonnen wird und im nächsten Jahr bestenfalls nicht gleich.

In den vergangenen Tagen wurde den Abgeordneten die Tagesordnung des nächsten Hauptausschusses, der die Tagesordnung für die nächste Stadtverordnetenversammlung beschließt, übergeben. Entgegen der Festlegungen auf der letzten Stadtverordnetenversammlung (Antrag 012/20 Protokoll Seite18) steht das Thema EKZ 2. BA nicht auf der Tagesordnung.  

  • Schandfleck-Protokoll September 2020-1

                                        


Rechtsauschuss tagt nach Sommerpause!

Bericht aus dem Ausschuss für Recht, Sicherheit und Petitionen.

Für die Schiedsstelle Süd II stellten sich die Kandidaten Frau Wolfram und Herr Mühlbauer vor und wurden einstimmig zur Bestätigung an die Stadtverordnetenversammlung (StVV) empfohlen. Der Antrag zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Stadthaus wurde ebenfalls an die StVV zur Annahme verwiesen. Darin soll bis zum 4.Quartal geprüft werden, welche Möglichkeiten im Stadthaus geschaffen werden können, um die mediale Teilhabe der Bürger an den Sitzungen aller Ausschüsse zu ermöglichen und gleichzeitig Videokonferenzen abhalten zu können. Der Antrag von UC an den OB mit der Aufforderung, das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, E-Government-Gesetz, einzuhalten, wurde nach dem Hinweis von Dr. Niggemann durch die Fraktion UC zurückgezogen. Der Hinweis lautete: Der OB ist Kraft seines Amtes zur Einhaltung aller Gesetze verpflichtet...!
Frau Groß von der Polizeidirektion informierte dann zur Kriminal- und Verkehrsstraftatstatistik. Signifikante Veränderungen wurden nicht ersichtlich oder durch Erfassungsänderungen begründet.
Interessant waren die Ausführungen von Herrn Bergner und Herrn Helbig zur Coronasituation in Cottbus. In einer Woche gab es 400 Kontrollen in 400 Gastrobetrieben und 40 Besuche in Supermärkten und Discountern durch das Ordnungsamt. Dabei erfolgte der Einsatz vorerst beratend und informierend ohne Bußgelder. Nur wenige Cottbuser (71) wurden ohne oder mit unkorrekt sitzender Maske angetroffen. Totalverweigerer fielen nicht auf. Der Ausschuss appelierte an die Ordnungsbehörden, weiter in dieser Form vorzugehen und bedankte sich für das Vorgehen. Hinweise gab es von Gemeinsam für Cottbus zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes am Wochenende, zur Nutzung der Coronateststelle am CTK und zur immer noch notwendigen manuellen Übermittlung der Testergebnisse vom CTK über den getesteten Bürger an das Gesundheitsamt...
Das Problem der Petitionen wird den Rechtsausschuss auch im Oktober noch mit der Beantwortung einer lange zurückliegenden Petition (April 2019!!!) beschäftigen, die erst spät aufgetaucht und nun, trotz Auftrag des Ausschusses und der StVV im Monat Juni, noch immer nicht durch das Rechtsamt beantwortet und vorgelegt wurde. Die Fraktion Gemeinsam für Cottbus brachte ihren Unmut zum Ausdruck, dass man so nicht mit vorgetragenen Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt umgehen kann.


                                         


Töpferfest - ein Höhepunkt des Töpferhandwerks in der Stadt Cottbus!

Viele Händler der Stadt nutzten den verkaufsoffenen Sonntag nicht, um ihre Waren anzubieten....

Herrliches Sommerwetter bescherte den Organisatoren des 23. Töpferfestes und allen Teilnehmern und den Besuchern des gut organisierten Maktes einen wirklich schönen Höhepunkt im Markttreiben der Stadt Cottbus im Jahr 2020. Ein klug organisiertes Leitsystem, ein sehr moderater Preis, um Mehraufwendungen zu kompensieren, und ein gutes Angebot der Töpferkunst und angrenzender Gewerke zogen tausende Besucher in die City. Da muss man DANKE sagen für so viel Mühe, Liebe zum Detail und Aufwand. Auch ohne Bühne, Beschallung und Drehorgelspieler sowie Sänger eine traditionelle Veranstaltung rund um die Oberkirche. Nicht zu verstehen ist die Uneinigkeit der Händler in der City und besonders in dem Areal um die Spremberger Straße, ihre Läden nur vereinzelt zu öffnen. Wer Käuferströme in die City locken will und Umsätze erreichen möchte, der muss sich auch im Verbund organisieren und handeln. Ein solch trostloses Bild schadet dem Image der Innenstadt.

Schade!


                                       


                                          


Zukunft der beruflichen Bildung in der Region soll gesichert werden!


Bereits im Jahr 2019 befasste sich der Wirtschaftsausschuss der Stadt Cottbus mit der Problematik sich verringernder ausgebildeter Berufsschullehrer. Das Szenario nur noch lehrender Seiteneinsteiger an den Oberstufenzentren geisterte umher. Michael Seifert, Vize-Chef des Lehrerverbands Beruflicher Schulen in Brandenburg und Leiter des OSZ Cottbus: „Wir brauchen qualifizierten Lehrer-Nachwuchs, und zwar schnell. In den kommenden Jahren gehen viele Kollegen in Rente. Brandenburg braucht endlich eine eigene Berufsschullehrer-Ausbildung. Die könnte man an die Unis in Potsdam oder auch in Cottbus andocken, wo es mit den Ingenieur-Studiengängen gute Schnittmengen gibt. Das ist eine Frage des politischen Willens.“ Eine Initiative aus Cottbus brachte die Landtagsfraktionen dann zu einer mehrmonatigen Diskussion, die im Juni 2020 in einen Beschluss des Landtages zur Prüfung der Berufsschullehrerausbildung mündete. Darin ist ein Prüfauftrag zur Suche geeigneter universitärer Standorte enthalten. Die Fraktion Gemeinsam für Cottbus bemüht sich nun mit einem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung, durch Gespräche zwischen dem Oberbürgermeister Holger Kelch und der neuen Präsidentin der BTU Cottbus-Senftenberg, Frau Prof. Dr. Gesine Grande, diese Ausbildung in Cottbus zu initiieren. Der bildungspolitische Sprecher der Fraktion Michael Steinberg dazu: „Mit der Erarbeitung des neuen Hochschulentwicklungsplanes für die BTU durch Frau Prof. Dr. Gesine Grande muss eine Möglichkeit geschaffen werden, der Brandenburger Wirtschaft auch weiterhin gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung zu stellen und dazu bedarf es pädagogisch und technisch gut ausgebildeter Berufsschullehrer.“ Die Fraktion Gemeinsam für Cottbus ist der Meinung, dass die BTU in technischer Hinsicht alle Möglichkeiten bietet und hofft, damit der regionalen Wirtschaft auch zukünftig im Wettbewerb gute Chancen zu wahren, wenn gut ausgebildete Berufsschullehrer im Land verfügbar sind.


 

                        


Gemeinsam für Cottbus engagiert sich in der City-Allianz! 


Allein arbeiten war einmal. Die Fraktion Gemeinsam für Cottbus der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat sich entschlossen, gegen den innerstädtischen Schandfleck gemeinsam mit Bürgervereinen und Bürgerinitiativen vorzugehen. In dieser City-Allianz soll endlich dem Bürgerwillen Gehör und Aufmerksamkeit geschenkt werden, dass das Lausitzer Oberzentrum Cottbus diesen Zusand nicht dulden wird. 10 Jahre Wartezeit auf zugesagte Investitionen sind genug. Der Fraktionsvorsitzende Dietmar Micklich äußerte seinen Unmut über den jetzigen Zustand: „Wer so viele Jahre im städtischen parlamentarischen Raum für ein florierende Stadtzentrum gekämpft hat und immer wieder enttäuscht wurde, der muss Möglichkeiten finden, ergebnisoffen nach neuen Wegen, Investoren oder Lösungen zu suchen. Zunächst muss allerdings der Zustand der Verwahrlosung des Stadtzentrums beseitigt werden.“ Zum ersten Mal unterstützt damit eine Fraktion des Stadtparlamentes eine Bürgerinitiative zur Verbesserung des innerstädtischen Wohnumfeldes. Gemeinsam für Cottbus will damit auch zeigen, dass aus dem Stadtparlament Druck auf den Investor, der im Besitz einer gültigen Baugenehmigung ist, ausgeübt werden muss.

 



Einmalig oder Beginn?

Heute trugen sich die besten Abiturienten des Jahrgangs 2019/2020 in die Ehrenchronik der Stadt Cottbus ein. Im Beisein von Oberbürgermeister Holger Kelch fand die  Ehrung unter besonderen Bedingungen statt. Ihren beruflichen Lebensweg werden die jungen Frauen und Männer, die ihr Abitur mit EINS ablegten, nun coronabedingt fortsetzen. Die Aufnahmen zeigen die Geehrten auch mit der zur Zeit notwendigen Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Ob dies auch in den kommenden Jahren so sein wird....?



               


Oberbürgermeister Holger Kelch startet Diskussion über Verwaltungsstrukturänderung !


Der Cottbuser Oberbürgermeister hatte in der Stadtverordnetenversammlung Juni dazu aufgerufen, sich mit Vorschlägen zur Einrichtung eines Wirtschaftsdezernates zu beteiligen. Die Fraktion "Gemeinsam für Cottbus" hat sich in ihrer Julisitzung mit dieser Thematik intensiv beschäftigt.

"Wir halten die Einrichtung eines solchen Dezernates für die Zeit der Strukturentwicklung bis 2040 für unabdingbar und regen die Überlegung an, den Bereich Infrastrukturentwicklung in diesem Dezernat mit anzusiedeln", äußerte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Steinberg zu diesem Prozess.

Das Dezernat sollte zum 1.Januar 2021 schrittweise aufgebaut werden. Dazu sollten die geplanten Stellen des Strukturwandels jedoch im neuen Dezernat angesiedelt werden und eventuelle Stabsstellen des Oberbürgermeisters auch hier integriert werden.

Die Entwicklungsgesellschaft Cottbus (EGC) sollte aus dem Verbund der Gebäudewirtschaft Cottbus (GWC) zum 1. Januar 2022 herausgelöst werden und dem Wirtschfts-/ Infrastrukturdezernat direkt zugeordnet, unterstellt werden. Dazu sollen dann auch alle Fonds und Ressourcen gehören.

Das in Arbeit befindliche Gewerbeflächenkonzept der Stadt Cottbus muss die mehr als 40 Einzelflächen untersuchen und es sind Entscheidungen zur weiteren Verwertung zu treffen. Die Zusammenfassung auf 13 Standorte, wie in der ersten Fassung geschehen, ist nicht geeignet, zielführend zu entscheiden, welcher zukünftigen Verwendung die bisherige Gewerbefläche zugeführt werden soll. Bis zum 31.12.2021 ist der dann gefundene Bestand für gewerbliche/wirtschaftliche Nutzung der EGC mit allen Rechten und der nötigen Finanzausstattung zu übertragen. Der nicht gewerblich/wirtschaftlich zu nutzende Bestand ist dem Immobilienamt zuzuordnen. Besonderes Augenmerk ist dabei der neu entstehenden Seevorstadt zu schenken.

Zum 1.Januar 2023 (nach dem ersten vollen Geschäftsjahr) ist das Regionale Cottbuser Gründer Centrum (RCGC) aus dem Bestand der GWC in die EGC zu überführen und der Verlustausgleich durch die Stadt Cottbus zu übernehmen. Wirtschaftliche Erträge verbleiben bei der EGC. Der Zuschnitt des Dezernates in personeller und finanzieller Hinsicht ist im Hinblick auf die zuzuordnenden Aufgaben zu fassen.

Der Fraktionsvorsitzende Dietmar Micklich schloss die Diskussion der Vorschläge mit den Worten ab: "Wir sind gern bereit diesen schwierigen Transformationsprozess im Schulterschluss zwischen Verwaltung und Ehrenamt zu begleiten. Wir schlagen jedoch vor, neben eigenen Kompetenzen auch externe Berater zu Rate zu ziehen. Insgesamt wünscht die Fraktion "Gemeinsam für Cottbus" diesen unserer Stadt helfenden neuen Strukturen Erfolg und gutes Gelingen."

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Zukünftiges Regionales Cottbuser Gründer Centrum


                 

Gemeinsam für Cottbus startet durch!

Pünktlich zum 1.Juli nahm die neue Fraktion "Gemeinsam für Cottbus" ihre Arbeit auf und fixierte ihren Jahresarbeitsplan. Der Startschuss wurde begleitet von den vom Bund am 3.Juli verabschiedeten Kohle-und Strukturstärkungsgesetzen. Ein Schwerpunkt der ersten Fraktionssitzung am 13.Juli wird die Befassung mit den regionalen Projektvorstellungen zur Vermeidung des Strukturbruchs sein. Die Fraktion unterstützt vor allem regionale Vorhaben, die bis 2028 realisiert sein müssen, denn Jänschwalde geht anders als an anderen Standorten bereits 2025 schrittweise vom Netz. 2028 ist die  Stillegung dann abgeschlossen. Es muss also gelingen, schnellstmöglich planungsrechtliche Ausnahmen für Investvorhaben zu erwirken, Neuansiedlungen von Betrieben, Instituten und Behörden zu forcieren und die Infrastruktur in kürzester Zeit zu verbessern und vor allem neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dazu haben wir nicht einmal 10 Jahre Zeit!


                   

 Sachkundige Einwohner gesucht

Wir suchen interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für unsere Stadt Cottbus einsetzen wollen und gern in Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung mitarbeiten würden. Gesucht werden Interessierte für folgende Sachgebiete: Jugendhilfe, Umwelt, Bildung, Recht, Soziales, Bau, Wirtschaft und Haushalt.

Die unten stehende pdf-Datei füllen Sie bitte aus und senden Sie den Bogen an GfC-Fraktion@web.de oder per Post an:

Fraktion Gemeinsam für Cottbus, Erich-Kästner-Platz 1, 03046 Cottbus.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, sind wir unter der Telefonnummer 017686094622 für Sie zu erreichen. Wir danken schon jetzt für Ihr Interesse und Ihre freundliche Unterstützung unserer Wählervereinigung.

Formular Interessenbekundung
SachkundigeEinwohner.pdf (132.9KB)
Formular Interessenbekundung
SachkundigeEinwohner.pdf (132.9KB)


 


                     


10. Stadtverordnetensitzung: NEUES - ZUKÜNFTIGES - EKLAT!

Oberbürgermeister Holger Kelch dankte den Cottbusern für ihre Hilfe und für ihr Verhalten in den Zeiten der Beschränkungen. Die Stadt will am 1. Juni 2021 deshalb im Tierpark, bei freiem Eintritt, DANKE sagen, dafür aber den Neujahrsempfang 2021 ausfallen lassen. Er informierte, dass die Standorte der Verwaltung unter gesundheitlichen Aspekten schrittweise wieder öffnen, das Anmeldeverfahren aber beibehalten wird. Er beschrieb neben den zu begleitenden zukünftigen Projekten des Strukturwandels vier Hauphandlungsfelder: den MedizinCampus Cottbus, das Bahnbetriebswerk, die Stärkung der BTU CB-SFB mit der Wahl einer neuen Präsidentin am 16. Juli und die örtliche Wirtschaft sowie Startups. Dazu will er mit den Stadtverordneten in einen Dialog treten um ein Wirtschaftsdezernat in der Stadtverwaltung ab 2021 zu initiieren.
Von der Wirtschaftsregion Lausitz WRL berichtete Heiko Jahn über die erfolgte Auftragserteilung der Landesregierung Brandenburg am 23.Juni zur Übertragung der Projektbegleitung des Strukturwandels in der Lausitz durch die WRL. Sie wird Fachstudien begleiten, die notwendigen Zuarbeiten zur Erstellung notwendiger Landesgesetze - um Fördermittel des Bundes verteilen zu können - erledigen. In einem Umsetzungspapier soll festgelegt werden, dass "Werkstätten" zukünftig die lokalen Projekte der Gemeinden und Landkreise qualifizieren und dann vom Bund die Mittel genehmigt werden. So sollen nicht die brandenburgischen Ministerien über die Strukturmittel herrschen. Abgewickelt werden soll dann über die ILB.
Das Thema Stadtpromenade entfachte dann hitzige Diskussionen, führte zur Unterbrechung der Versammlung. Der Chef der Errichtungsgesellschaft, Herr Becker, bedauerte das Aussehen der Freifläche mitten im Zentrum, äußerte aber zum wiederholten Mal die Absicht zur Errichtung des zweiten Bauabschnittes. Er sprach von 25 Millionen, die finanziert werden müssen, erwähnte 787.043 Euro, die seit 2006 in die Grundstückssicherung geflossen sein sollen und erwähnte, dass er im September 2020 einen 13-monatigen Bauzeitenplan vorstellen will und zwei große Ankermieter hätte. Allein den Stadtverordneten fehlte der Glaube. Sie forderten die Verwaltung auf bis zum September ein rechtssicheres Handlungskonzept über mögliche weitere Schritte der Stadt vorzulegen.
Im Themenbereich der Anträge aus der Stadtverordnetenversammlung eskalierte dann die Beratung zum Antrag in der Stadt Cottbus Spielplatzpaten einzurichten. Hier sollte reines bürgerschaftliches Engagement, wie es in anderen Städten praktiziert wird, auch in Cottbus möglich sein. Trotz der fraktionsübergreifenden Vereinbarung Hetze und Ideologie aus der Arbeit der Ehrenamtler außen vor zu lassen, verstieg sich der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Herr Weißflog, zu einer langen Tirade gegen die Landes-AfD, die er auf das Wirken der Mitglieder der AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus übertrug: hier werde versucht, durch die Vereinnahmung von Bürgeraktivitäten rechtsnationale Politik umzusetzen. Ein Ordnungsruf oder ein Einschreiten des Stadtverordnetenvorstehers,  Herrn Drogla, erfolgte nicht. Große Teile der AfD-Fraktion verließen während der Beschimpfungen, die nichts mit dem eingebrachten Antrag zu tun hatten, den Saal.


                   


AKTUELLES

Demokratie lebt auch von Veränderung! Fraktion Gemeinsam für Cottbus gegründet.

Seit der Kommunalwahl im Mai 2019 ist in Cottbus viel passiert. Strukturelle Veränderungen werden in den kommenden Monaten und Jahren unsere Region prägen.

Das erklärte Ziel der zum 1. Juli 2020 neu gegründeten Fraktion Gemeinsam für Cottbus ist es, mit Besonnenheit und fachlicher Kompetenz fraktionsübergreifende Lösungen zu unterstützen und zu organisieren. Der neuen Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus gehören die parteilosen Stadtverordneten Dr. Margrit Koal, Michael Steinberg und Dietmar Micklich an.

„Wir als gewählte Bürgervertreter der Stadt Cottbus im Ehrenamt möchten den Verwaltungsgremien mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dabei sind wir auf Zuarbeiten und Informationen unserer Mitbürger angewiesen. Auch sachkundige Einwohner sind bei uns mit ihrem Wissen und Können sehr willkommen", sagte der Fraktionsvorsitzende Dietmar Micklich anlässlich der Gründungsversammlung am 25.Juni 2020.

 Kontakt

Telefon:  017686094622

E-Mail :  GfC-Fraktion@web.de

Adresse: Fraktion Gemeinsam für Cottbus, Erich-Kästner-Platz 1, 03046 Cottbus

Bitte vereinbaren sie für ein persönliches Gespräch vorab telefonisch einen Termin.



Formular sachkundiger Einwohner
SachkundigeEinwohner.pdf (132.9KB)
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